Anlage A VO (EU) 2014/1299

Bewertung von Interoperabilitätskomponenten

Die Merkmale der Interoperabilitätskomponenten, die von der benannten Stelle oder dem Hersteller nach Maßgabe des gewählten Moduls in den verschiedenen Entwurfs-, Entwicklungs- und Produktionsphasen zu bewerten sind, sind in der Tabelle 36 mit einem „X” gekennzeichnet. Ist keine Bewertung erforderlich, so wird dies durch „n.r.” (nicht relevant) in der Tabelle gekennzeichnet.

Es sind keine spezifischen Bewertungsverfahren für Interoperabilitätskomponenten des Teilsystems „Infrastruktur” vorgeschrieben.

Tabelle 36

Bewertung von Interoperabilitätskomponenten für die EG-Konformitätserklärung

Zu bewertende Merkmale Bewertung in folgender Phase
Entwurfs- und Entwicklungsphase

Produktionsphase

Herstellungsprozess und Produktprüfung

Entwurfsprüfung Prüfung des Fertigungsverfahrens Baumusterprüfung

Produktqualität

(Serie)

5.3.1
Schiene
5.3.1.1
Schienenkopfprofil
X n.r. X X
5.3.1.2
Schienenstahl
X X X X
5.3.2
Schienenbefestigungssysteme
n.r. n.r. X X
5.3.3
Gleisschwellen
X X n.r. X

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