Anlage D.1 VO (EU) 2014/1299

Bedingungen für die Verwendung von Oberbaukonstruktionen

Die Bedingungen für die Verwendung von Oberbaukonstruktionen werden wie folgt festgelegt:

a)
maximale Radsatzlast [t]
b)
maximale Streckengeschwindigkeit [km/h]
c)
Mindestbogenhalbmesser [m]
d)
maximale Überhöhung [mm]
e)
maximaler Überhöhungsfehlbetrag [mm]

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.