Anlage D.2 VO (EU) 2014/1299
Bedingungen für die Verwendung von Konstruktionen von Weichen und Kreuzungen
Die Bedingungen für die Verwendung von Konstruktionen von Weichen und Kreuzungen werden wie folgt festgelegt:
- a)
- maximale Radsatzlast [t]
- b)
- maximale Streckengeschwindigkeit [km/h] auf Stamm- und Abzweiggleis
- c)
- Vorschriften für Weichenbögen auf der Grundlage generischer Auslegungen mit Angabe der Mindestbogenhalbmesser (für Stamm- und Abzweiggleis)
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