Anlage D.2 VO (EU) 2014/1299

Bedingungen für die Verwendung von Konstruktionen von Weichen und Kreuzungen

Die Bedingungen für die Verwendung von Konstruktionen von Weichen und Kreuzungen werden wie folgt festgelegt:

a)
maximale Radsatzlast [t]
b)
maximale Streckengeschwindigkeit [km/h] auf Stamm- und Abzweiggleis
c)
Vorschriften für Weichenbögen auf der Grundlage generischer Auslegungen mit Angabe der Mindestbogenhalbmesser (für Stamm- und Abzweiggleis)

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