Anlage J VO (EU) 2014/1299

Gewährleistung der Sicherheit bei starren stumpfen Kreuzungen

(J. 1)
Starre stumpfe Kreuzungen sollten so entworfen sein, dass eine zu große führungslose Länge vermieden wird. Bei stumpfen Kreuzungen können Radlenker nicht so konstruiert werden, dass eine Führung über die gesamte Länge gewährleistet ist. Diese führungslose Länge kann bis zu einem gewissen Grenzwert akzeptiert werden, der auf einem Referenzfall mit folgenden Festlegungen beruht:

a)
Mindestkreuzungswinkel: Neigung 1 zu 9 (tg a=0,11, a=6°20')
b)
Mindestbogenhalbmesser durch die stumpfe Kreuzung: 450 m
c)
Mindestwert für die Radlenkerüberhöhung: 45 mm
d)
Form der Herzstückspitze gemäß der nachstehenden Abbildung

Abbildung 6

Abbildung 7

X = 3 mm (über eine Länge von 150 mm). Y = 8 mm (über eine Länge von etwa 200 bis 500 mm)

(J.2)
Ist eine oder mehrere der oben genannten Anforderungen nicht erfüllt, ist der Entwurf daraufhin zu überprüfen, ob entweder die Gleichwertigkeit der Herzstücklücke gegeben ist oder die Interferenz von Rad und Herzstückspitze bei deren Berührung akzeptabel ist.
(J.3)
Der Entwurf ist zu prüfen für Räder mit einem Durchmesser zwischen 630 mm und 840 mm. Bei Raddurchmessern zwischen 330 mm und 630 mm ist ein besonderer Nachweis erforderlich.
(J.4)
Die folgenden Schaubilder erlauben die einfache Überprüfung der Herzstücklücke für spezifische Fälle mit unterschiedlichen Kreuzungswinkeln, Radlenkerüberhöhungen und unterschiedlicher Krümmung der Kreuzung.

Die Schaubilder berücksichtigen die folgenden Höchsttoleranzen für das Gleis:

a)
Spurweite zwischen 1433 mm und einschließlich 1439 mm
b)
Leitweite zwischen 1393 mm und einschließlich 1398 mm
c)
Freier Durchgang ≤ 1356 mm

Abbildung 8 ermöglicht die Ermittlung des Mindestraddurchmessers bei gekrümmten stumpfen Kreuzungen mit einem Bogenhalbmesser von 450 m, Abbildung 9 bei geraden stumpfen Kreuzungen.

Für andere Fälle können spezifische Berechnungen durchgeführt werden.

(J.5)
Für andere Spurweitensysteme als 1435 mm sind spezifische Berechnungen durchzuführen.

Abbildung 8

1
Mindestraddurchmesser [mm].
2
N für den Kreuzungswinkel mit Neigung 1 zu N.
3
Radlenkerüberhöhung [mm] (Z3).

Abbildung 9

1
Mindestraddurchmesser [mm].
2
N für den Kreuzungswinkel mit Neigung 1 zu N.
3
Radlenkerüberhöhung [mm] (Z3).

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