Anlage K VO (EU) 2014/1299

Grundlage für die Mindestanforderungen an Bauwerke für Reisezugwagen und Triebzüge

Die folgenden Definitionen für die Masse von Reisezugwagen und Triebzügen bilden die Grundlage für die dynamischen Mindestanforderungen an Bauwerke und für die Prüfung der Kompatibilität von Bauwerken mit Reisezugwagen und Triebzügen.

Ist eine dynamische Bewertung erforderlich, um die Tragfähigkeit der Brücke zu bestimmen, muss die Tragfähigkeit der Brücke anhand der Auslegungsmasse bei normaler Zuladung gemäß der in Anlage T Index 1 genannten Spezifikation festgelegt und angegeben werden, wobei die in Tabelle 45 aufgeführten Werte für Personenlasten auf Stehflächen zu berücksichtigen sind.

Die Definition der Masse für die statische Kompatibilität beruht auf der Auslegungsmasse bei außergewöhnlicher Zuladung, die gemäß der in Anlage T Index 1 genannten Spezifikation unter Berücksichtigung der in Anlage T Index 2 genannten Spezifikation bestimmt wird.

Tabelle 45

Personenlast auf Stehflächen in kg/m2 gemäß der in Anlage T Index 1 genannten Spezifikation

Zugart

Normallast

zur Spezifizierung

der dynamischen Kompatibilität

Hochgeschwindigkeits- und Fernverkehrszüge 160 (1)

Hochgeschwindigkeits- und Fernverkehrszüge

reservierungspflichtig

0

Sonstige

(Regional-, S-Bahn-, Vorortzüge)

280

Fußnote(n):

(1)

Normale Zuladung gemäß der in Anlage T Index 1 genannten Spezifikation, zuzüglich 160 kg/m2 für Stehflächen

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