Anlage M VO (EU) 2014/1300

Im Zug transportierbarer interoperabler Rollstuhl

M.1.
INHALT

Diese Anlage enthält die oberen Grenzwerte für die technische Ausführung im Zug transportierbarer interoperabler Rollstühle. Diese Grenzwerte sind für die Gestaltung und die Bewertung der Fahrzeuge (Architektur, Tragwerk, Anordnung) und deren Bauteile (Einstiegstüren, Innentüren, Sitze, Toiletten usw.) heranzuziehen. Überschreiten die Merkmale eines Rollstuhls diese Grenzwerte, so kann der Rollstuhlfahrer das Fahrzeug gegebenenfalls nur eingeschränkt nutzen (beispielsweise kein Zugang zu Rollstuhlbereichen). Werden bestimmte Grenzwerte überschritten, kann dies den Rollstuhlfahrer am Einstieg in das Fahrzeug hindern. Diese Grenzwerte werden von jedem Eisenbahnunternehmen nach Maßgabe von Abschnitt 4.2.6.1 des Anhangs der Verordnung (EU) Nr. 454/2011 festgelegt.

M.2.
MERKMALE

Folgende Werte gelten als Grenzwerte:

    Grundlegende Abmessungen

    Breite 700 mm zuzüglich 50 mm an jeder Seite für die Hände bei Fortbewegung

    Länge 1200 mm zuzüglich 50 mm für die Füße.

    Räder

    Das kleinste Rad muss einen Spalt mit 75 mm horizontaler und 50 mm vertikaler Abmessung überwinden können.

    Höhe

    Höchstens 1450 mm einschließlich eines männlichen Rollstuhlfahrers (95. Perzentil)

    Wendekreis

    1500 mm

    Gewicht

    Elektro-Rollstühle, die ohne Schiebehilfe eine Einstiegshilfe überqueren können: Höchstgewicht 300 kg für Rollstuhl mit Rollstuhlfahrer (einschließlich Gepäck)

    Handrollstühle: Höchstgewicht 200 kg für Rollstuhl mit Rollstuhlfahrer (einschließlich Gepäck)

    Überwindbare Hindernishöhe und Bodenfreiheit

    Maximale Höhe eines überwindbaren Hindernisses: 50 mm

    Bei einem Steigungswinkel von 10° (17 %) muss die Bodenfreiheit für die Vorwärtsfahrt am Ende der Steigung mindestens 60 mm (unter der Fußstütze) betragen.

    Maximaler Neigungswinkel, bei dem der Rollstuhl stabil bleibt

    Dynamische Stabilität in allen Richtungen bei einem Winkel von 6° (10 %)

    Statische Stabilität in allen Richtungen (auch bei angezogener Bremse) bei einem Winkel von 9° (16 %)

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