Anlage N VO (EU) 2014/1300
Zeichen für Menschen mit Behinderungen und Menschen mit eingeschränkter Mobilität
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N.1
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INHALT
In dieser Anlage werden die spezifischen Zeichen festgelegt, die sowohl im Bereich der Infrastruktur wie auch in den Fahrzeugen zu verwenden sind.- N.2
- ABMESSUNGEN DER ZEICHEN
Infrastruktur-Zeichen für Menschen mit Behinderungen und Menschen mit eingeschränkter Mobilität sind nach folgender Formel zu bemessen:- —
Leseabstand in mm geteilt durch 250, multipliziert mit 1,25 = Rahmengröße in mm, sofern ein Rahmen verwendet wird.
- N.3
- AUF DEN ZEICHEN ZU VERWENDENDE SYMBOLE
Internationales Rollstuhlzeichen
Das Zeichen zur Kennzeichnung rollstuhlgerechter Bereiche muss ein Symbol gemäß einer der in Anlage A Index 12 oder Index 13 genannten Spezifikationen enthalten.Kennzeichnung von Induktionsschleifen
Das Zeichen, das die Lage von Induktionsschleifen anzeigt, muss ein Symbol gemäß der in Anlage A Index 14 genannten Spezifikation enthalten.Kennzeichnung von Vorrangsitzen
Das Zeichen, das die Lage von Vorrangsitzen anzeigt, muss auch die in Abbildung N1 gezeigten Symbole enthalten.Abbildung N1
- N.4
- FARBE DER ZEICHEN
Die Darstellung der in dieser Anlage genannten spezifischen Zeichen ist weiß auf nachtblauem Hintergrund. Werden die Zeichen auf einer nachtblauen Tafel angebracht, so dürfen die Farben invertiert werden, d. h. nachtblaues Symbol auf weißem Hintergrund.© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.