Anlage D VO (EU) 2014/1301

Spezifikation der statischen Stromabnehmerbegrenzungslinie (1520-mm-Bahnsysteme)

D.2
SPEZIFIKATION DER STATISCHEN STROMABNEHMERBEGRENZUNGSLINIE (1520-mm-BAHNSYSTEME)

Die Spezifikation gilt für Mitgliedstaaten, die das Stromabnehmerprofil gemäß TSI LOC&PAS Abschnitt 4.2.8.2.9.2.3 zulassen. Die Stromabnehmerbegrenzungslinie muss Abb. D.3 und Tabelle D.1 entsprechen.

Abbildung D.3

Tabelle D.1

Abstände zwischen unter Spannung stehenden Teilen der Oberleitung/des Stromabnehmers und geerdeten Teilen von Fahrzeugen und ortsfesten Anlagen für Bahnsysteme mit 1520-mm-Spurweite

Spannung des Fahrleitungssystems gegenüber Erde (kV) Vertikale Luftstrecke A1 zwischen Fahrzeug und niedrigster Fahrdrahthöhe [mm] Vertikale Luftstrecke A2 zwischen unter Spannung stehenden Teilen der Oberleitung und geerdeten Teilen [mm] Horizontale Luftstrecke α zwischen unter Spannung stehenden Teilen des Stromabnehmers und geerdeten Teilen [mm] Vertikaler Raum δ für unter Spannung stehende Teile der Oberleitung [mm]
Normal Zulässiger Mindestwert für Streckengleise und Hauptgleise in Bahnhöfen, wo keine Züge abgestellt werden vorgesehen ist Ohne Tragseil Mit Tragseil
Streckengleise und Hauptgleise in Bahnhöfen, wo keine Züge abgestellt werden Sonstige Bahnhofsgleise Normal Zulässiger Mindestwert Normal Zulässiger Mindestwert Normal Zulässiger Mindestwert Normal Zulässiger Mindestwert
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
1,5-4 450 950 250 200 150 200 150 150 100 300 250
6-12 450 950 300 250 200 220 180 150 100 300 250
25 450 950 375 350 300 250 200 150 100 300 250

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