Anlage G VO (EU) 2014/1304

Von der EG-Konformitätserklärung ausgenommene Bremssohlen

Die nachstehend aufgeführten Bremssohlen sind bis zum 28. September 2033 von einer EG-Konformitätserklärung ausgenommen. Bis zu diesem Zeitpunkt kann der Hersteller oder sein Vertreter der Kommission mitteilen, dass eine Überarbeitung des in Anlage F Abschnitt 3 festgelegten Kriteriums für das Bestehen oder der in jener Anlage genannten Methodik erforderlich ist.

Hersteller Typbeschreibung und abgekürzte Bezeichnung (falls abweichend)
Becorit K40
CoFren C333
CoFren C810
Knorr-Bremse Cosid 704
Knorr-Bremse PROBLOCK J816M
Frenoplast FR513
Federal Mogul

Jurid 816 M

abgekürzt: J816M

Federal Mogul Jurid 822
Knorr-Bremse PROBLOCK J822
CoFren C952-1
Federal Mogul J847
Knorr-Bremse PROBLOCK J847
Icer Rail/Becorit IB 116*
Alstom/Flertex W30-1

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