Artikel 4 VO (EU) 2014/1305

Erfüllung der Anforderungen durch Netze außerhalb der EU

Bei Schienengüterverkehrsdiensten von oder nach Drittländern setzt die Erfüllung der Anforderungen der im Anhang dargelegten TSI die Informationsbereitstellung durch Akteure außerhalb der Europäischen Union voraus, sofern bilaterale Abkommen keinen Informationsaustausch im Einklang mit dieser TSI vorsehen.

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