Anlage III VO (EU) 2014/1321
Komplexe Instandhaltungsaufgaben, die nicht vom Piloten/Eigentümer freigegeben werden dürfen
Alle folgenden Aufgaben stellen komplexe Instandhaltungsaufgaben dar, die gemäß Anlage II nicht vom Piloten/Eigentümer durchgeführt werden dürfen. Diese Aufgaben werden entweder durch einen genehmigten Instandhaltungsbetrieb oder von unabhängigem freigabeberechtigtem Personal freigegeben:- a)
- Die Änderung, die Reparatur oder der Austausch eines der nachfolgend aufgeführten Teile der Zelle durch Nieten, Kleben, Laminieren oder Schweißen:
- 1.
- eines Kastenholmes;
- 2.
- eines Teiles des Tragflächenholmes oder des -holmgurtes;
- 3.
- eines Holmes;
- 4.
- eines Holmgurtes;
- 5.
- eines Teiles eines Fachwerkholmes;
- 6.
- des Holmsteges;
- 7.
- eines Rumpfkiel- oder Kimmteiles eines Flugbootrumpfes oder eines -schwimmers;
- 8.
- von Druckgliedern aus Wellblech in einem Tragflügel oder einer Leitwerksfläche;
- 9.
- einer Tragflächen-Hauptrippe;
- 10.
- einer Tragflächen- oder Leitwerksstützstrebe;
- 11.
- eines Motorträgers;
- 12.
- eines Rumpflängsträgers oder -spanten;
- 13.
- eines Teiles eines seitlichen Trägers, horizontalen Trägers oder Brandschotts;
- 14.
- einer Sitzbefestigung oder eines -lagerbockes;
- 15.
- die Erneuerung von Sitzschienen;
- 16.
- einer Fahrwerksstrebe oder -knickstrebe;
- 17.
- einer Achse;
- 18.
- eines Rades und
- 19.
- einer Schneekufe oder eines Kufengestells, ausgenommen die Erneuerung einer Beschichtung mit niedriger Reibung.
- b)
- Die Änderung oder Reparatur eines der folgenden Teile:
- 1.
- der Luftfahrzeugbeplankung oder der Beplankung eines Schwimmers, wenn die Arbeiten die Verwendung einer Stütze, eines Bockes oder einer Befestigung erfordern;
- 2.
- von Luftfahrzeugbeplankungen, die Druckbeaufschlagungslasten unterliegen, wenn der Schaden in der Beplankung in irgendeiner Richtung mehr als 15 cm (6 Zoll) umfasst;
- 3.
- eines lastbeaufschlagten Teils der Steuerungsanlage, einschließlich Steuersäulen, Pedalen, Wellen, Quadranten, Umlenkhebeln, Steuerhörnern und geschmiedeten Lagerböcken oder Lagerböcken aus Guss, ausgenommen ist jedoch
- i)
- das Aufhämmern von Reparaturspleißen oder Seilbeschlägen und
- ii)
- der Austausch eines Stoßstangen-Endanschlusses, der durch Nieten befestigt ist;
- 4.
- jedes anderen nicht unter Punkt (a) aufgeführten Strukturbauteils, das ein Hersteller in seinem Instandhaltungshandbuch, Strukturreparaturhandbuch oder seinen Anweisungen für die Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit als Primärstrukturbauteil gekennzeichnet hat.
- c)
- Die Durchführung aller folgenden Instandhaltungsarbeiten an einem Kolbentriebwerk:
- 1.
- Die Zerlegung und der anschließende Zusammenbau eines Kolbentriebwerks zu anderen Zwecken als
- i)
- sich Zugang zu den Kolben-/Zylinderbaugruppen zu verschaffen oder
- ii)
- der Entfernung der rückwärtigen Abdeckung zur Prüfung und/oder zum Austausch von Ölpumpenbaugruppen, wenn solche Arbeiten nicht den Aus- und Wiedereinbau interner Getriebe beinhalten.
- 2.
- Die Zerlegung und der anschließende Zusammenbau von Untersetzungsgetrieben.
- 3.
- Schweißen und Löten von Verbindungen abgesehen von kleineren Schweißarbeiten an Abgaseinheiten, die von einem Schweißer mit der entsprechenden Zulassung oder Berechtigung ausgeführt werden, doch ausgenommen den Austausch von Komponenten.
- 4.
- Die Verstellung einzelner Teile von Einheiten, die als prüfstandgetestete Einheiten geliefert werden, ausgenommen der Austausch oder die Einstellung von Artikeln, die normalerweise im Betrieb austausch- oder einstellbar sind.
- d)
- Das Auswuchten eines Propellers, ausgenommen
- 1.
- zur Bescheinigung der statischen Auswuchtung, wenn vom Instandhaltungshandbuch gefordert und
- 2.
- die dynamische Auswuchtung von eingebauten Propellern unter Verwendung elektronischer Auswuchtgeräte, wenn vom Instandhaltungshandbuch oder anderen anerkannten Lufttüchtigkeitsunterlagen erlaubt.
- e)
- Jede weitere Aufgabe, die Folgendes erfordert:
- 1.
- Spezialwerkzeuge, -ausrüstung oder -einrichtungen oder
- 2.
- maßgebliche Koordinationsverfahren aufgrund der langen Dauer der Aufgaben und der Beteiligung mehrerer Personen.
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