Anlage VIII VO (EU) 2014/1321
Grundlagenprüfungsstandard für die Lizenz der Kategorie L für die Instandhaltung von Luftfahrzeugen
- (a)
-
Für Prüfungen des in Anlage VII geforderten Grundwissens gilt folgende Standardisierungsgrundlage:
- i)
- Alle Prüfungen müssen unter Verwendung von Auswahlfragen nach dem in Punkt (ii) festgelegten Format durchgeführt werden. Die falschen Alternativantworten müssen für nicht Fachkundige gleichermaßen plausibel erscheinen. Sämtliche Alternativantworten müssen sich eindeutig auf die Frage beziehen und in Wortwahl, grammatischem Aufbau und Länge ähnlich gehalten sein. Bei Fragen nach Zahlenwerten sollten die falschen Antworten Verfahrensfehlern entsprechen, beispielsweise in falschem Sinne angewandten Berichtigungen oder fehlerhaften Umrechnungen von Einheiten: es darf sich nicht um reine Zufallszahlen handeln.
- ii)
- Für jede Auswahlfrage müssen drei alternative Antworten vorhanden sein, von denen eine die richtige Antwort sein muss, und dem Kandidaten muss pro Modul ein Zeitraum von durchschnittlich 75 Sekunden pro Frage zur Verfügung stehen.
- iii)
- Um ein Modul zu bestehen, müssen mindestens 75 % der Fragen richtig beantwortet werden.
- iv)
- Strafpunkte (Punktabzug für falsch beantwortete Fragen) dürfen nicht vergeben werden.
- v)
- Die zur Beantwortung der Fragen erforderlichen Kenntnisse müssen im Verhältnis zum Technologieniveau der Luftfahrzeugkategorie stehen.
- vi)
- Ein nicht bestandenes Modul darf erst nach mindestens 90 Tagen nach dem Datum der nicht bestandenen Modulprüfung wieder aufgenommen werden.
- vii)
- Für jede Prüfung sind innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten maximal drei Versuche zulässig.
- b)
-
Anzahl der Fragen je Modul:
- i)
-
Modul 1L „GRUNDWISSEN” : 20 Fragen.
Zur Verfügung stehende Zeit: 25 Minuten;
- ii)
-
MODUL 2L „MENSCHLICHE FAKTOREN” : 20 Fragen.
Zur Verfügung stehende Zeit: 25 Minuten;
- iii)
-
MODUL 3L „LUFTRECHT” : 28 Fragen.
Zur Verfügung stehende Zeit: 35 Minuten;
- iv)
-
MODUL 4L „GEWEBEBESPANNTE STRUKTUR AUS HOLZ UND/ODER METALLROHREN” : 40 Fragen.
Zur Verfügung stehende Zeit: 50 Minuten;
- v)
-
MODUL 5L „VERBUNDSTRUKTUR” : 32 Fragen.
Zur Verfügung stehende Zeit: 40 Minuten;
- vi)
-
MODUL 6L „METALLISCHE STRUKTUR” : 32 Fragen.
Zur Verfügung stehende Zeit: 40 Minuten;
- vii)
-
MODUL 7L „LUFTFAHRZEUGZELLE — ALLGEMEINE, MECHANISCHE UND ELEKTRISCHE SYSTEME” : 60 Fragen.
Zur Verfügung stehende Zeit: 75 Minuten;
- viii)
-
MODUL 8L „ANTRIEB” : 64 Fragen.
Zur Verfügung stehende Zeit: 80 Minuten;
- ix)
-
MODUL 9L „BALLONE — HEISSLUFTBALLONE” : 36 Fragen.
Zur Verfügung stehende Zeit: 45 Minuten;
- x)
-
MODUL 10L „BALLONE — GASBALLONE (FREI/GEFESSELT)” : 44 Fragen.
Zur Verfügung stehende Zeit: 55 Minuten;
- xi)
-
MODULE 11L „LUFTSCHIFFE — HEISSLUFT-LUFTSCHIFFE/GASLUFTSCHIFFE” : 40 Fragen.
Zur Verfügung stehende Zeit: 50 Minuten;
- xii)
-
MODUL 12L „FUNK/ELT/TRANSPONDER/INSTRUMENTE” : 20 Fragen.
Zur Verfügung stehende Zeit: 25 Minuten.
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