Artikel 11 VO (EU) 2014/1322
Anforderungen für Überrollschutzstrukturen (statische Prüfung)
Alternativ zu den Anforderungen nach den Artikeln 9 und 10 können die Hersteller sich für die Anwendung der Anforderungen dieses Artikels entscheiden, wenn der Fahrzeugtyp in den in Anhang VIII dieser Verordnung dargestellten Anwendungsbereich fällt. Die Prüfverfahren und Anforderungen für Überrollschutzstrukturen nach Artikel 18 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 167/2013 sind, soweit es sich um die statische Prüfung von Fahrzeugen der Klassen T1/C1, T4.2/C4.2 und T4.3/C4.3 handelt, nach Anhang VIII der vorliegenden Verordnung durchzuführen und zu überprüfen.
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