Artikel 34 VO (EU) 2014/1322

Zulässigkeit von Selbstprüfungen

Die von den internen technischen Diensten durchgeführten Selbstprüfungen nach Artikel 60 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 167/2013 können nur dann durchgeführt werden, wenn dies in Anhang III dieser Verordnung zugelassen wird.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.