Artikel 35 VO (EU) 2014/1322
Nationale Typgenehmigung von Fahrzeugen, Systemen, Bauteilen und selbständigen technischen Einheiten
Die nationalen Behörden dürfen die Erteilung einer nationalen Typgenehmigung für einen Fahrzeugtyp oder einen Typ eines Systems, eines Bauteils oder einer selbständigen technischen Einheit aus Gründen im Zusammenhang mit den Anforderungen für die Bauweise nicht verweigern, wenn das Fahrzeug, das System, das Bauteil oder die selbständige technischen Einheit die Anforderungen der vorliegenden Verordnung erfüllt.
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