Artikel 5 VO (EU) 2014/1322

Anerkennung von Prüfberichten, die auf der Grundlage von OECD-Kodizes ausgestellt wurden, für die Zwecke der EU-Typgenehmigung

Gemäß Artikel 50 der Verordnung (EU) Nr. 167/2013 werden Prüfberichte auf der Grundlage der in Anhang II aufgeführten OECD-Kodizes für die Zwecke der EU-Typgenehmigung alternativ zu dem EU-Prüfbericht anerkannt, der auf der Grundlage der in Anhang II aufgeführten Anhänge ausgestellt wird.

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