Artikel 4 VO (EU) 2014/1322

Anwendung von UNECE-Regelungen

Für die Typgenehmigung der von den Bestimmungen dieser Verordnung erfassten land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeuge gelten die in Anhang I aufgeführten UNECE-Regelungen und die dazugehörigen Änderungen.

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