Anlage 1 VO (EU) 2014/1322

Abbildungen

Abbildung 1

Abbildung 2

Vorderer Gefahrenbereich für die Anordnung der Fernbetätigungseinrichtungen für den Dreipunkt-Kraftheber, die Zapfwelle und das Ventil. In der Draufsicht ist der vordere Gefahrenbereich eine gleichschenklige trapezförmige Fläche, deren schräge Seiten die Hubarme des Dreipunkt-Krafthebers bilden, deren kleinere Grundseite die Fahrzeugfront und deren längere Grundseite die Gerade bildet, die durch die Enden der Hubarme verläuft.

Abbildung 3

Abbildung 4

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