Artikel 1 VO (EU) 2014/1345
Die als normal geltenden Übergangsbestände an Zucker wurden am 1. Juli 2013 um 37138 Tonnen überschritten, die nach Artikel 9 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 170/2013 auf Kosten Kroatiens vom Markt genommen werden müssen.
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