ANHANG I VO (EU) 2014/1374

STATISTISCHE BERICHTSPFLICHTEN

TEIL 1

1.
Der tatsächliche Kreis der Berichtspflichtigen muss vierteljährlich die folgenden statistischen Daten liefern:

a)
Einzelwertpapiermeldungen für Wertpapiere mit ISIN-Codes;
b)
Daten über Wertpapiere ohne einen ISIN-Code entweder auf der Basis von Einzelwertpapiermeldungen oder auf aggregierter Basis, untergliedert nach Arten der Instrumente, Laufzeitkategorien sowie der Geschäftspartner;
c)
Daten über Aktiva und Passiva mit Ausnahme von Wertpapieren entweder auf der Basis von einzelnen Positionen oder auf aggregierter Basis, untergliedert nach Arten der Instrumente, Laufzeitkategorien sowie der Geschäftspartner.

2.
Die aggregierten Daten müssen als Bestände und — in Übereinstimmung mit den Weisungen der betreffenden NZB — als a) Neubewertungen aufgrund von Preis- und Wechselkursänderungen oder b) Finanztransaktionen zur Verfügung gestellt werden.
3.
Versicherungsgesellschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit und Gebietsansässigkeit im Staatsgebiet eines Mitgliedstaats des Euro-Währungsgebiets müssen ebenso jährlich Daten über Prämien, Versicherungsfälle und Provisionen liefern, um im Inland und über Zweigniederlassungen im Ausland getätigte Geschäfte zu erkennen, die im Fall der Länder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) nach einzelnen Ländern aufgegliedert sind.
4.
Die Daten, die der betreffenden NZB auf der Basis von Einzelwertpapiermeldungen zur Verfügung gestellt werden müssen, sind in Tabelle 2.1 für Wertpapiere mit ISIN-Codes und in Tabelle 2.2 für Wertpapiere ohne einen ISIN-Code bestimmt. Die aggregierten vierteljährlichen statistischen Berichtspflichten für Bestände sind in den Tabellen 1a und 1b festgelegt, die für Neubewertungen aufgrund von Preis- und Wechselkursänderungen oder Finanztransaktionen in den Tabellen 3a und 3b aufgeführt. Die jährlichen Berichtspflichten für Prämien, Versicherungsfälle und Provisionen sind in Tabelle 4 aufgeführt.

TEIL 2

(1)
Bei den versicherungstechnischen Rückstellungen leiten die Berichtspflichtigen gemäß den Anweisungen der betreffenden NZB auf der Grundlage gemeinsamer bewährter Verfahren auf der Ebene des Euro-Währungsgebiets für die nachstehenden vierteljährlichen Berichtspflichten Näherungswerte ab, wenn die Daten nicht unmittelbar zu ermitteln sind:

a)
in Bezug auf Aktiva, Daten über die Gebietsansässigkeit des Unternehmens, das dem Berichtspflichtigen Rückversicherungsschutz bietet, der in Form von versicherungstechnischen Rückstellungen bei Nichtlebensversicherungen (Rückversicherungsforderungen) gehalten wird;
b)
in Bezug auf Passiva, Daten über

i)
die Gebietsansässigkeit der Inhaber von versicherungstechnischen Rückstellungen (Lebens- und Nichtlebensversicherungen gesondert), die von Versicherungsgesellschaften zur Verfügung gestellt werden, die in Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist (nachfolgend die „Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets” ), gebietsansässig sind;
ii)
Ansprüche aus Altersvorsorgeeinrichtungen, d. h. aus betrieblicher Altersvorsorge (untergliedert nach Systemen mit vorgegebenen Beiträgen, leistungsorientierten und Hybridsystemen);
iii)
Finanztransaktionen und/oder Bereinigungen infolge Neubewertung für alle erforderlichen Aufgliederungen, wie in den Tabellen 3a und 3b dargestellt.

(2)
Die NZBen können die erforderlichen Informationen auch aus Daten ableiten, von denen sie meinen, dass sie diese notwendigerweise von den Berichtspflichtigen verlangen müssen.

TEIL 3

Tabelle 1a

Vierteljährliche Bestände

SUMME
Zellen, die von detaillierteren Aufgliederungen abgeleitet werden können.

In dieser Tabelle verwendete Abkürzungen: MFI = monetäres Finanzinstitut, SFI = sonstiger Finanzintermediär, PHPOE = privater Haushalt und private Organisation ohne Erwerbszweck.

AKTIVA (F)
Insgesamt Euro-Währungsgebiet Übrige Welt
Inland Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets ohne Inland

Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets ohne Inland

(Informationen nach Ländern)

Insgesamt

Nicht teilnehmende Mitgliedstaaten

(Informationen nach Ländern)

Wesentliche Geschäftspartner außerhalb der Europäischen Union

(Informationen nach Ländern für Brasilien, Kanada, China, Hong Kong, Indien, Japan, Russland, Schweiz, USA)

1.
Währung und Einlagen (ESVG 2010: F.21 + F.22 + F.29) — üblicher Marktpreis
SUMME SUMME SUMME SUMME
bis zu 1 Jahr (verbleibende Laufzeit bis zur Fälligkeit) SUMME
über 1 Jahr (verbleibende Laufzeit bis zur Fälligkeit) SUMME
1x.
Währung und Einlagen, darunter übertragbare Einlagen (F.22)
SUMME
1.
Währung und Einlagen (ESVG 2010: F.21 + F.22 + F.29) — Nominalwert
SUMME SUMME
2.
Schuldverschreibungen (ESVG 2010: F.3)
SUMME SUMME SUMME SUMME SUMME SUMME
von MFIs ausgegeben SUMME SUMME
vom Staat ausgegeben SUMME SUMME
von SFIs ausgegeben SUMME SUMME
von Versicherungsgesellschaften ausgegeben SUMME SUMME
von Altersvorsorgeeinrichtungen ausgegeben SUMME SUMME
von nichtfinanziellen Kapitalgesellschaften ausgegeben SUMME SUMME
von PHPOE und privaten Organisationen ohne Erwerbszweck ausgegeben SUMME SUMME
bis zu 1 Jahr (Ursprungslaufzeit) SUMME SUMME SUMME
von MFIs ausgegeben
vom Staat ausgegeben
von SFIs ausgegeben
von Versicherungsgesellschaften ausgegeben
von Altersvorsorgeeinrichtungen ausgegeben
von nichtfinanziellen Kapitalgesellschaften ausgegeben
von PHPOE und privaten Organisationen ohne Erwerbszweck ausgegeben
1-2 Jahre (Ursprungslaufzeit) SUMME SUMME SUMME
von MFIs ausgegeben
vom Staat ausgegeben
von SFIs ausgegeben
von Versicherungsgesellschaften ausgegeben
von Altersvorsorgeeinrichtungen ausgegeben
von nichtfinanziellen Kapitalgesellschaften ausgegeben
von PHPOE und privaten Organisationen ohne Erwerbszweck ausgegeben
über 2 Jahre (Ursprungslaufzeit) SUMME SUMME SUMME
von MFIs ausgegeben
vom Staat ausgegeben
von SFIs ausgegeben
von Versicherungsgesellschaften ausgegeben
von Altersvorsorgeeinrichtungen ausgegeben
von nichtfinanziellen Kapitalgesellschaften ausgegeben
von PHPOE und privaten Organisationen ohne Erwerbszweck ausgegeben
bis zu 1 Jahr (verbleibende Laufzeit bis zur Fälligkeit) SUMME SUMME SUMME
von MFIs ausgegeben
vom Staat ausgegeben
von SFIs ausgegeben
von Versicherungsgesellschaften ausgegeben
von Altersvorsorgeeinrichtungen ausgegeben
von nichtfinanziellen Kapitalgesellschaften ausgegeben
von PHPOE und privaten Organisationen ohne Erwerbszweck ausgegeben
1-2 Jahre (verbleibende Laufzeit bis zur Fälligkeit) SUMME SUMME SUMME
von MFIs ausgegeben
vom Staat ausgegeben
von SFIs ausgegeben
von Versicherungsgesellschaften ausgegeben
von Altersvorsorgeeinrichtungen ausgegeben
von nichtfinanziellen Kapitalgesellschaften ausgegeben
von PHPOE und privaten Organisationen ohne Erwerbszweck ausgegeben
2-5 Jahre (verbleibende Laufzeit bis zur Fälligkeit) SUMME SUMME SUMME
von MFIs ausgegeben
vom Staat ausgegeben
von SFIs ausgegeben
von Versicherungsgesellschaften ausgegeben
von Altersvorsorgeeinrichtungen ausgegeben
von nichtfinanziellen Kapitalgesellschaften ausgegeben
von PHPOE und privaten Organisationen ohne Erwerbszweck ausgegeben
über 5 Jahre (verbleibende Laufzeit bis zur Fälligkeit) SUMME SUMME SUMME
von MFIs ausgegeben
vom Staat ausgegeben
von SFIs ausgegeben
von Versicherungsgesellschaften ausgegeben
von Altersvorsorgeeinrichtungen ausgegeben
von nichtfinanziellen Kapitalgesellschaften ausgegeben
von PHPOE und privaten Organisationen ohne Erwerbszweck ausgegeben
3.
Kredite (ESVG 2010: F.4)— üblicher Marktpreis
SUMME SUMME SUMME SUMME
Ursprungslaufzeit bis zu 1 Jahr — üblicher Marktpreis SUMME SUMME SUMME
an MFIs
an den Staat
an Investmentfonds
an SFIs
an Versicherungsgesellschaften
an Altersvorsorgeeinrichtungen
an nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften
an PHPOE und private Organisationen ohne Erwerbszweck
Ursprungslaufzeit 1-5 Jahre — üblicher Marktpreis SUMME SUMME SUMME
an MFIs
an den Staat
an Investmentfonds
an SFIs
an Versicherungsgesellschaften
an Altersvorsorgeeinrichtungen
an nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften
an PHPOE und private Organisationen ohne Erwerbszweck
Ursprungslaufzeit über 5 Jahre — üblicher Marktpreis SUMME SUMME SUMME
an MFIs
an den Staat
an Investmentfonds
an SFIs
an Versicherungsgesellschaften
an Altersvorsorgeeinrichtungen
an nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften
an PHPOE und private Organisationen ohne Erwerbszweck
bis zu 1 Jahr verbleibende Laufzeit bis zur Fälligkeit — üblicher Marktpreis SUMME
1-2 Jahre verbleibende Laufzeit bis zur Fälligkeit— üblicher Marktpreis SUMME
2-5 Jahre verbleibende Laufzeit bis zur Fälligkeit— üblicher Marktpreis SUMME
über 5 Jahre verbleibende Laufzeit bis zur Fälligkeit — üblicher Marktpreis SUMME
3x.
Kredite darunter Garantien zur Einlagensicherung in Verbindung mit dem Rückversicherungsgeschäft — üblicher Marktpreis
SUMME SUMME
3.
Kredite (ESVG 2010: F.4) — Nominalwert
SUMME SUMME SUMME SUMME
Ursprungslaufzeit bis zu 1 Jahr — Nominalwert SUMME
Ursprungslaufzeit 1-5 Jahre — Nominalwert SUMME
Ursprungslaufzeit über 5 Jahre — Nominalwert SUMME
4.
Anteilsrechte (ESVG 2010: F.51)
SUMME SUMME SUMME SUMME SUMME SUMME SUMME
4a.
Anteilsrechte davon: börsennotierte Aktien
SUMME SUMME SUMME SUMME SUMME
von MFIs ausgegeben SUMME
vom Staat ausgegeben SUMME
von SFIs ausgegeben SUMME
von Versicherungsgesellschaften ausgegeben SUMME
von Altersvorsorgeeinrichtungen ausgegeben SUMME
von nichtfinanziellen Kapitalgesellschaften ausgegeben SUMME
4b.
Anteilsrechte davon: nicht börsennotierte Aktien
SUMME SUMME SUMME SUMME SUMME
von MFIs ausgegeben SUMME
vom Staat ausgegeben SUMME
von SFIs ausgegeben SUMME
von Versicherungsgesellschaften ausgegeben SUMME
von Altersvorsorgeeinrichtungen ausgegeben SUMME
von nichtfinanziellen Kapitalgesellschaften ausgegeben SUMME
4c.
Anteilsrechte davon: sonstige Anteilsrechte
SUMME SUMME SUMME SUMME SUMME
von MFIs ausgegeben SUMME
vom Staat ausgegeben SUMME
von SFIs ausgegeben SUMME
von Versicherungsgesellschaften ausgegeben SUMME
von Altersvorsorgeeinrichtungen ausgegeben SUMME
von nichtfinanziellen Kapitalgesellschaften ausgegeben SUMME
5.
Investmentfondsanteile (ESGV 2010: F.52)
SUMME SUMME SUMME SUMME
5a.
Geldmarktfondsanteile
SUMME
5b.
Nicht-Geldmarktfondsanteile
SUMME
6.
Finanzderivate (ESVG 2010: F.7)
7.
Ansprüche privater Haushalte aus Rückstellungen bei Nichtlebensversicherungen (1) (ESVG 2010: F.61)
SUMME SUMME
8.
Nichtfinanzielle Vermögenswerte (ESVG 2010: AN)
9.
Sonstige Aktiva
10.
Aktiva insgesamt
SUMME

Tabelle 1b

Vierteljährliche Bestände

In dieser Tabelle verwendete Abkürzung: .

PASSIVA (F)
Insgesamt Euro-Währungsgebiet Übrige Welt
Inland Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets ohne Inland

Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets ohne Inland

(Informationen nach Ländern)

Insgesamt

Nicht teilnehmende Mitgliedstaaten

(Informationen nach Ländern)

Wesentliche Geschäftspartner außerhalb der Europäischen Union

(Informationen nach Ländern für Brasilien, Kanada, China, Hong Kong, Indien, Japan, Russland, Schweiz, USA)

1.
Ausgegebene Schuldverschreibungen (ESVG 2010: F.3)
2.
Kredite (ESVG 2010: F.4)
von monetären Finanzinstitute (MFIs) ausgegeben(3) SUMME
von Nicht-MFIs ausgegeben(3) SUMME
2.x.
Kredite darunter Garantien zur Einlagensicherung in Verbindung mit dem Rückversicherungsgeschäft
3.
Anteilsrechte (ESVG 2010: F.51)
SUMME
3a.
Anteilsrechte davon: börsennotierte Aktien
3b.
Anteilsrechte davon: nicht börsennotierte Aktien
3c.
Anteilsrechte davon: sonstige Anteilsrechte
4.
Versicherungstechnische Rückstellungen (ESVG 2010: F.6) (4)
SUMME
4.1.
Ansprüche privater Haushalte aus Rückstellungen bei Lebensversicherungen
SUMME SUMME
davon: fondsgebunden
davon: nicht fondsgebunden
davon: Pensionsansprüche SUMME
davon: Systeme mit Beitragszusagen
davon: leistungsorientierte Systeme
davon: Hybridsysteme
4.2.
Ansprüche privater Haushalte aus Rückstellungen bei Nichtlebensversicherungen
SUMME SUMME
nach Geschäftsbereichen
Krankheitskostenversicherung Jährlich Jährlich Jährlich Jährlich
Berufsunfähigkeitsversicherung Jährlich Jährlich Jährlich Jährlich
Arbeitsunfallversicherung Jährlich Jährlich Jährlich Jährlich
Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung Jährlich Jährlich Jährlich Jährlich
Sonstige Kraftfahrtversicherung Jährlich Jährlich Jährlich Jährlich
See-, Luftfahrt- und Transportversicherung Jährlich Jährlich Jährlich Jährlich
Feuer- und andere Sachversicherungen Jährlich Jährlich Jährlich Jährlich
Allgemeine Haftpflichtversicherung Jährlich Jährlich Jährlich Jährlich
Kredit- und Kautionsversicherung Jährlich Jährlich Jährlich Jährlich
Rechtsschutzversicherung Jährlich Jährlich Jährlich Jährlich
Beistand Jährlich Jährlich Jährlich Jährlich
Verschiedene finanzielle Verluste Jährlich Jährlich Jährlich Jährlich
Rückversicherung Jährlich Jährlich Jährlich Jährlich
5.
Finanzderivate (ESVG 2010: F.7)
6.
Sonstige Passiva

Tabelle 2

Daten für die Felder in Tabelle 2.1 und Tabelle 2.2 müssen für jedes Wertpapier innerhalb der Instrumentenkategorien „Schuldverschreibungen” , „Anteilsrechte” und „Investmentfondsanteile” gemeldet werden (gemäß Anhang II Teil 1 Tabelle A). Während sich Tabelle 2.1 auf Wertpapiere bezieht, denen ein ISIN-Code zugewiesen wurde, bezieht sich Tabelle 2.2 auf Wertpapiere ohne ISIN-Code.

Tabelle 2.1

Daten für jedes Feld müssen für jedes Wertpapier nach den folgenden Bestimmungen gemeldet werden:
1.
Daten für das Feld 1 müssen gemeldet werden.
2.
Wenn die betreffende NZB nicht direkt Daten über Finanztransaktionen auf der Basis von einzelnen Wertpapieren erhebt, müssen Daten für zwei der drei Felder 2, 3 und 4 gemeldet werden (d. h. Felder 2 und 3, Felder 2 und 4 oder Felder 3 und 4). Wenn Daten für Feld 3 erhoben werden, müssen Daten auch für Feld 3b erhoben werden.
3.
Wenn die betreffende NZB direkt Daten über Finanztransaktionen auf der Basis von einzelnen Wertpapieren erhebt, müssen Daten auch für die folgenden Felder gemeldet werden:

a)
Feld 5 oder Felder 6 und 7, und
b)
Feld 4 oder Felder2 und 3.

4.
Die betreffende NZB kann von den Berichtspflichtigen auch verlangen, Daten für die Felder 8, 9, 10 und 11 zu melden.

FeldTitel
1ISIN-Code
2Stückzahl oder aggregierter Nominalwert
3Preis
3b.Quotierungsbasis
4Gesamtbetrag zum Marktwert
5Finanztransaktionen
6Gekaufte Wertpapiere
7Veräußerte Wertpapiere
8Währung des Wertpapiers
9Sonstige Volumenänderungen zum Nominalwert
10Sonstige Volumenänderungen zum Marktwert
11Wertpapieranlagen oder Direktinvestitionen

Tabelle 2.2

Daten für jedes Feld müssen entweder: a) für jedes Wertpapier, oder b) durch Zusammenfassung mehrerer Wertpapiere in einer Position gemeldet werden. Für a) gelten die folgenden Bestimmungen:
1.
Daten für die Felder 1, 12, 13, 14 und 15 müssen gemeldet werden.
2.
Wenn die betreffende NZB nicht direkt Daten über Finanztransaktionen auf der Basis von einzelnen Wertpapieren erhebt, müssen Daten für zwei der drei Felder 2, 3 und 4 gemeldet werden (d. h. Felder 2 und 3, Felder 2 und 4 oder Felder 3 und 4). Wenn Daten für Feld 3 erhoben werden, müssen Daten auch für Feld 3b erhoben werden.
3.
Wenn die betreffende NZB direkt Daten über Finanztransaktionen auf der Basis von einzelnen Wertpapieren erhebt, müssen Daten auch für die folgenden Felder gemeldet werden:

a)
Feld 5 oder Felder 6 und 7, und
b)
Feld 4 oder Felder 2 und 3.

4.
Die betreffende NZB kann von den Berichtspflichtigen auch verlangen, Daten für die Felder 3b, 8, 9, 10 und 11 zu melden.

Für b) gelten die folgenden Bestimmungen:

1.
Daten für die Felder 4, 12, 13, 14 und 15 müssen gemeldet werden.
2.
Daten für Feld 5 oder für beide Felder 10 und 16 müssen gemeldet werden.
3.
Die betreffende NZB kann von den Berichtspflichtigen auch verlangen, Daten für die Felder 8, 9, und 11 zu melden.

FeldTitel
1Wertpapierkennnummer
2Stückzahl oder aggregierter Nominalwert
3Preis
3bQuotierungsbasis
4Gesamtbetrag zum Marktwert
5Finanztransaktionen
6Gekaufte Wertpapiere
7Veräußerte Wertpapiere
8Währung des Wertpapiers
9Sonstige Volumenänderungen zum Nominalwert
10Sonstige Volumenänderungen zum Marktwert
11Wertpapieranlagen oder Direktinvestitionen
12

Instrument (mit Klassifikation der Finanztransaktionen):

Schuldverschreibungen (F.3)

Anteilsrechte (F.51)

davon: börsennotierte Aktien (F.511)

davon: nicht börsennotierte Aktien (F.512)

davon: sonstige Anteilsrechte (F.519)

Investmentfondsanteile (F.52)

13Ausgabedatum und Fälligkeitsdatum für Schuldverschreibungen. Alternativ Aufgliederung nach Laufzeiten wie folgt: Ursprungslaufzeit bis zu 1 Jahr, 1 Jahr bis zu 2 Jahren, über 2 Jahre und Restlaufzeit bis zu 1 Jahr, 1 Jahr bis zu 2 Jahren, 2 bis zu 5 Jahren, über 5 Jahre.
14

Sektor oder Teilsektor des Emittenten:

Zentralbank (S.121)

Kreditinstitute ohne Zentralbank (S.122)

Geldmarktfonds (S.123)

Investmentfonds ohne Geldmarktfonds (S.124)

sonstige Finanzintermediäre, ohne Versicherungsgesellschaften und Altersvorsorgeeinrichtungen (ohne finanzielle Mantelkapitalgesellschaften, die Verbriefungsgeschäfte betreiben) + Kredit- und Versicherungshilftstätigkeiten + firmeneigene Finanzierungseinrichtungen + Kapitalgeber (S.125 ohne finanzielle Mantelkapitalgesellschaften + S.126 + S.127)

finanzielle Mantelkapitalgesellschaften, die Verbriefungsgeschäfte betreiben (eine Untergliederung von S.125)

Versicherungsgesellschaften (S.128)

Altersvorsorgeeinrichtungen (S.129)

nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (S.11)

Staat (S.13)

private Haushalte und private Organisationen ohne Erwerbszweck (S.14 + S.15)(5)

15Land des Emittenten
16Bereinigungen infolge Neubewertung

Tabelle 3a

Vierteljährliche Bereinigungen infolge Neubewertung oder Finanztransaktionen

In dieser Tabelle verwendete Abkürzungen: MFI = monetäres Finanzinstitut, SFI = sonstiger Finanzintermediär, PHPOE = privater Haushalt und private Organisation ohne Erwerbszweck.

Meldung der Versicherungsgesellschaft: Felder sind mit „MINIMUM” markiert, wenn Daten über Instrumentenkategorien nicht Position für Position erhoben werden. Die NZBen können diese Praxis auf Datenfelder erweitern, die das Wort „MINIMUM” nicht enthalten.

AKTIVA (F)
InsgesamtEuro-WährungsgebietÜbrige Welt
InlandMitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets ohne Inland

Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets ohne Inland

(Informationen nach Ländern)

Insgesamt

Nicht teilnehmende Mitgliedstaaten

(Informationen nach Ländern)

Wesentliche Geschäftspartner außerhalb der Europäischen Union

(Informationen nach Ländern für Brasilien, Kanada, China, Hong Kong, Indien, Japan, Russland, Schweiz, USA)

1.
Währung und Einlagen (ESVG 2010: F.21 + F.22 + F.29) — üblicher Marktpreis
bis zu 1 Jahr (verbleibende Laufzeit bis zur Fälligkeit)
über 1 Jahr (verbleibende Laufzeit bis zur Fälligkeit)
1x.
Währung und Einlagen darunter übertragbare Einlagen (F.22)
1.
Währung und Einlagen (ESVG 2010: F.21 + F.22 + F.29) — Nominalwert
2.
Schuldverschreibungen (ESVG 2010: F.3)
von MFIs ausgegebenMINIMUMMINIMUM
vom Staat ausgegebenMINIMUMMINIMUM
von SFIs ausgegebenMINIMUMMINIMUM
von Versicherungsgesellschaften ausgegebenMINIMUMMINIMUM
von Altersvorsorgeeinrichtungen ausgegebenMINIMUMMINIMUM
von nichtfinanziellen Kapitalgesellschaften ausgegebenMINIMUMMINIMUM
von PHPOE und privaten Organisationen ohne Erwerbszweck ausgegebenMINIMUMMINIMUM
bis zu 1 Jahr (Ursprungslaufzeit)MINIMUM
von MFIs ausgegebenMINIMUMMINIMUM
vom Staat ausgegebenMINIMUMMINIMUM
von SFIs ausgegebenMINIMUMMINIMUM
von Versicherungsgesellschaften ausgegebenMINIMUMMINIMUM
von Altersvorsorgeeinrichtungen ausgegebenMINIMUMMINIMUM
von nichtfinanziellen Kapitalgesellschaften ausgegebenMINIMUMMINIMUM
von PHPOE und privaten Organisationen ohne Erwerbszweck ausgegebenMINIMUMMINIMUM
1-2 Jahre (Ursprungslaufzeit)MINIMUM
von MFIs ausgegebenMINIMUMMINIMUM
vom Staat ausgegebenMINIMUMMINIMUM
von SFIs ausgegebenMINIMUMMINIMUM
von Versicherungsgesellschaften ausgegebenMINIMUMMINIMUM
von Altersvorsorgeeinrichtungen ausgegebenMINIMUMMINIMUM
von nichtfinanziellen Kapitalgesellschaften ausgegebenMINIMUMMINIMUM
von PHPOE und privaten Organisationen ohne Erwerbszweck ausgegebenMINIMUMMINIMUM
über 2 Jahre (Ursprungslaufzeit)MINIMUM
von MFIs ausgegebenMINIMUMMINIMUM
vom Staat ausgegebenMINIMUMMINIMUM
von SFIs ausgegebenMINIMUMMINIMUM
von Versicherungsgesellschaften ausgegebenMINIMUMMINIMUM
von Altersvorsorgeeinrichtungen ausgegebenMINIMUMMINIMUM
von nichtfinanziellen Kapitalgesellschaften ausgegebenMINIMUMMINIMUM
von PHPOE & Privaten Organisationen ohne Erwerbszweck ausgegebenMINIMUMMINIMUM
bis zu 1 Jahr (verbleibende Laufzeit bis zur Fälligkeit)MINIMUM
von MFIs ausgegebenMINIMUMMINIMUM
vom Staat ausgegebenMINIMUMMINIMUM
von SFIs ausgegebenMINIMUMMINIMUM
von Versicherungsgesellschaften ausgegebenMINIMUMMINIMUM
von Altersvorsorgeeinrichtungen ausgegebenMINIMUMMINIMUM
von nichtfinanziellen Kapitalgesellschaften ausgegebenMINIMUMMINIMUM
von PHPOE und privaten Organisationen ohne Erwerbszweck ausgegebenMINIMUMMINIMUM
1-2 Jahre (verbleibende Laufzeit bis zur Fälligkeit)MINIMUM
von MFIs ausgegebenMINIMUMMINIMUM
vom Staat ausgegebenMINIMUMMINIMUM
von SFIs ausgegebenMINIMUMMINIMUM
von Versicherungsgesellschaften ausgegebenMINIMUMMINIMUM
von Altersvorsorgeeinrichtungen ausgegebenMINIMUMMINIMUM
von nichtfinanziellen Kapitalgesellschaften ausgegebenMINIMUMMINIMUM
von PHPOE und privaten Organisationen ohne Erwerbszweck ausgegebenMINIMUMMINIMUM
2-5 Jahre (verbleibende Laufzeit bis zur Fälligkeit)MINIMUM
von MFIs ausgegebenMINIMUMMINIMUM
vom Staat ausgegebenMINIMUMMINIMUM
von SFIs ausgegebenMINIMUMMINIMUM
von Versicherungsgesellschaften ausgegebenMINIMUMMINIMUM
von Altersvorsorgeeinrichtungen ausgegebenMINIMUMMINIMUM
von nichtfinanziellen Kapitalgesellschaften ausgegebenMINIMUMMINIMUM
von PHPOE und privaten Organisationen ohne Erwerbszweck ausgegebenMINIMUMMINIMUM
über 5 Jahre (verbleibende Laufzeit bis zur Fälligkeit)MINIMUM
von MFIs ausgegebenMINIMUMMINIMUM
vom Staat ausgegebenMINIMUMMINIMUM
von SFIs ausgegebenMINIMUMMINIMUM
von Versicherungsgesellschaften ausgegebenMINIMUMMINIMUM
von Altersvorsorgeeinrichtungen ausgegebenMINIMUMMINIMUM
von nichtfinanziellen Kapitalgesellschaften ausgegebenMINIMUMMINIMUM
von PHPOE und privaten Organisationen ohne Erwerbszweck ausgegebenMINIMUMMINIMUM
3.
Kredite (ESVG 2010: F.4) — üblicher Marktpreis
Ursprungslaufzeit bis zu 1 Jahr — üblicher MarktpreisMINIMUMMINIMUMMINIMUM
an MFIs
an den Staat
an Investmentfonds
an SFIs
an Versicherungsgesellschaften
an Altersvorsorgeeinrichtungen
an nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften
an PHPOE & Private Organisationen ohne Erwerbszweck
Ursprungslaufzeit 1-5 Jahre — üblicher MarktpreisMINIMUMMINIMUMMINIMUM
an MFIs
an den Staat
an Investmentfonds
an SFIs
an Versicherungsgesellschaften
an Altersvorsorgeeinrichtungen
an nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften
an PHPOE und private Organisationen ohne Erwerbszweck
Ursprungslaufzeit über 5 Jahre — üblicher MarktpreisMINIMUMMINIMUMMINIMUM
an MFIs
an den Staat
an Investmentfonds
an SFIs
an Versicherungsgesellschaften
an Altersvorsorgeeinrichtungen
an nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften
an PHPOE und private Organisationen ohne Erwerbszweck
bis zu 1 Jahr verbleibende Laufzeit bis zur Fälligkeit — üblicher MarktpreisMINIMUMMINIMUMMINIMUM
1-2 Jahre verbleibende Laufzeit bis zur Fälligkeit — üblicher MarktpreisMINIMUMMINIMUMMINIMUM
2-5 Jahre verbleibende Laufzeit bis zur Fälligkeit— üblicher MarktpreisMINIMUMMINIMUMMINIMUM
über 5 Jahre verbleibende Laufzeit bis zur Fälligkeit — üblicher MarktpreisMINIMUMMINIMUMMINIMUM
3x.
Kredite darunter Garantien zur Einlagensicherung in Verbindung mit dem Rückversicherungsgeschäft — üblicher Marktpreis
MINIMUMMINIMUMMINIMUM
3.
Kredite (ESVG 2010: F.4) — Nominalwert
Ursprungslaufzeit bis zu 1 Jahr — NominalwertMINIMUMMINIMUMMINIMUM
Ursprungslaufzeit 1-5 Jahre — NominalwertMINIMUMMINIMUMMINIMUM
Ursprungslaufzeit über 5 Jahre — NominalwertMINIMUMMINIMUMMINIMUM
4.
Anteilsrechte (ESVG 2010: F.51)
4a.
Anteilsrechte davon: börsennotierte Aktien
MINIMUMMINIMUM
von MFIs ausgegebenMINIMUMMINIMUMMINIMUM
vom Staat ausgegebenMINIMUMMINIMUMMINIMUM
von SFIs ausgegebenMINIMUMMINIMUMMINIMUM
von Versicherungsgesellschaften ausgegebenMINIMUMMINIMUMMINIMUM
von Altersvorsorgeeinrichtungen ausgegebenMINIMUMMINIMUMMINIMUM
von nichtfinanziellen Kapitalgesellschaften ausgegebenMINIMUMMINIMUMMINIMUM
4b.
Anteilsrechte davon: nicht börsennotierte Aktien
MINIMUMMINIMUM
von MFIs ausgegebenMINIMUMMINIMUMMINIMUM
vom Staat ausgegebenMINIMUMMINIMUMMINIMUM
von SFIs ausgegebenMINIMUMMINIMUMMINIMUM
von Versicherungsgesellschaften ausgegebenMINIMUMMINIMUMMINIMUM
von Altersvorsorgeeinrichtungen ausgegebenMINIMUMMINIMUMMINIMUM
von nichtfinanziellen Kapitalgesellschaften ausgegebenMINIMUMMINIMUMMINIMUM
4c.
Anteilsrechte davon: sonstige Anteilsrechte
MINIMUMMINIMUM
von MFIs ausgegebenMINIMUMMINIMUMMINIMUM
vom Staat ausgegebenMINIMUMMINIMUMMINIMUM
von SFIs ausgegebenMINIMUMMINIMUMMINIMUM
von Versicherungsgesellschaften ausgegebenMINIMUMMINIMUMMINIMUM
von Altersvorsorgeeinrichtungen ausgegebenMINIMUMMINIMUMMINIMUM
von nichtfinanziellen Kapitalgesellschaften ausgegebenMINIMUMMINIMUMMINIMUM
5.
Investmentfondsanteile (ESGV 2010: F.52)
5a.
Geldmarktfondsanteile
5b.
Nicht-Geldmarktfondsanteile
MINIMUMMINIMUMMINIMUM
6.
Finanzderivate (ESVG 2010: F.7)
7.
Ansprüche privater Haushalte aus Rückstellungen bei Nichtlebensversicherungen(6) (ESVG 2010: F.61)
MINIMUMMINIMUMMINIMUM
8.
Nichtfinanzielle Vermögenswerte (ESVG 2010: AN)
MINIMUM
9.
Sonstige Aktiva
10.
Aktiva insgesamt

Tabelle 3b

Vierteljährliche Bereinigungen infolge Neubewertung oder Finanztransaktionen

Meldung der Versicherungsgesellschaft: Felder sind mit „MINIMUM” markiert, wenn Daten über Instrumentenkategorien nicht Position für Position erhoben werden. Die NZBen können diese Praxis auf Datenfelder erweitern, die das Wort „MINIMUM” nicht enthalten.

PASSIVA (F)
InsgesamtEuro-WährungsgebietÜbrige Welt
InlandMitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets ohne Inland

Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets ohne Inland

(Informationen nach Ländern)

Insgesamt

Nicht teilnehmende Mitgliedstaaten

(Informationen nach Ländern)

Wesentliche Geschäftspartner außerhalb der Europäischen Union (Anmerkungen der vorherigen Tabellen gelten)

(Informationen nach Ländern für Brasilien, Kanada, China, Hong Kong, Indien, Japan, Russland, Schweiz, USA)

1.
Ausgegebene Schuldverschreibungen (ESVG 2010: F.3)
MINIMUM
2.
Kredite (ESVG 2010: F.4)
MINIMUM
von monetären Finanzinstituten (MFIs) ausgegeben(7)
von Nicht-MFIs ausgegeben(7)
2.x.
Kredite, darunter Garantien zur Einlagensicherung in Verbindung mit dem Rückversicherungsgeschäft
MINIMUM
3.
Anteilsrechte (ESVG 2010: F.51)
3a.
Anteilsrechte, davon: börsennotierte Aktien
3b.
Anteilsrechte, davon: nicht börsennotierte Aktien
3c.
Anteilsrechte, davon: sonstige Anteilsrechte
4.
Versicherungstechnische Rückstellungen (ESVG 2010: F.6)(8)
4.1.
Ansprüche privater Haushalte aus Rückstellungen bei Lebensversicherungen
davon: fondsgebundenMINIMUM
davon: nicht fondsgebunden
davon: PensionsansprücheMINIMUM
davon: Systeme mit Beitragszusagen
davon: leistungsorientierte Systeme
davon: Hybridsysteme
4.2.
Ansprüche privater Haushalte aus Rückstellungen bei Nichtlebensversicherungen
nach Geschäftsbereichen
Krankheitskostenversicherung
Berufsunfähigkeitsversicherung
Arbeitsunfallversicherung
Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung
Sonstige Kraftfahrtversicherung
See-, Luftfahrt- und Transportversicherung
Feuer- und andere Sachversicherungen
Allgemeine Haftpflichtversicherung
Kredit- und Kautionsversicherung
Rechtsschutzversicherung
Beistand
Verschiedene finanzielle Verluste
Rückversicherung
5.
Finanzderivate (ESVG 2010: F.7)
MINIMUM
6.
Sonstige Passiva

Tabelle 4

Jährliche Prämien, Versicherungsfälle und Provisionen

Insgesamt(9)
Davon: InlandDavon: Zweigniederlassungen innerhalb des EWR (Informationen nach Ländern)Davon: Zweigniederlassungen außerhalb des EWR (insgesamt)
1.
Prämien
2.
Versicherungsfälle
3.
Provisionen

Fußnote(n):

(1)

Falls der Berichtspflichtige nicht dazu imstande ist, die Gebietsansässigkeit der Geschäftspartners unmittelbar zu ermitteln, kann er Näherungswerte ableiten oder alternativ sonstige Informationen melden, die von der betreffenden NZB verlangt wurden, sodass die betreffende NZB Näherungswerte ableiten kann (wie in Anhang I Teil 2 dieser Verordnung vorgesehen).

(2)

Sofern die jährliche Frequenz nicht angegeben ist.

(3)

Im Fall von Mitgliedstaaten außerhalb des Euro-Währungsgebiets beziehen sich „MFIs” und „Nicht-MFIs” auf „Banken” und „Nichtbanken” .

(4)

Falls der Berichtspflichtige nicht dazu imstande ist, die Informationen unmittelbar zu ermitteln, kann er Näherungswerte ableiten oder alternativ sonstige Informationen melden, die von der betreffenden NZB verlangt wurden, sodass die betreffende NZB Näherungswerte ableiten kann (wie in Anhang I Teil 2 dieser Verordnung vorgesehen).

(5)

Die betreffende NZB kann von den Berichtspflichtigen verlangen, die Teilsektoren „Private Haushalte” (S.14) und „Private Organisationen ohne Erwerbszweck” (S.15) getrennt zu erfassen.

(6)

Falls der Berichtspflichtige nicht dazu imstande ist, die Gebietsansässigkeit des Geschäftspartners unmittelbar zu ermitteln, kann er Näherungswerte ableiten oder alternativ sonstige Informationen melden, die von der betreffenden NZB verlangt wurden, sodass die betreffende NZB Näherungswerte ableiten kann (wie in Anhang I Teil 2 dieser Verordnung vorgesehen).

(7)

Im Fall von Mitgliedstaaten außerhalb des Euro-Währungsgebiets beziehen sich „MFIs” und „Nicht-MFIs” auf „Banken” und „Nichtbanken” .

(8)

Falls der Berichtspflichtige nicht dazu imstande ist, die Gebietsansässigkeit des Geschäftspartners unmittelbar zu ermitteln, kann er Näherungswerte ableiten oder alternativ sonstige Informationen melden, die von der betreffenden NZB verlangt wurden, sodass die betreffende NZB Näherungswerte ableiten kann (wie in Anhang I Teil 2 dieser Verordnung vorgesehen).

(9)

Insgesamt werden die in Ausübung des freien Dienstleistungsverkehrs gemäß Artikel 56 des Vertrags getätigten Geschäfte erfasst.

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