Artikel 1 VO (EU) 2014/1398
Gegenstand
Mit dieser Verordnung werden Standards für Freiwilligen-Kandidaten und EU-Freiwillige für humanitäre Hilfe in Bezug auf die folgenden in Artikel 9 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 375/2014 aufgeführten Aspekte festgelegt:
- a)
- Kompetenzrahmen, der für die Erfassung, Auswahl und Vorbereitung von Freiwilligen als neue oder erfahrene Fachkräfte verwendet wird;
- b)
- Bestimmungen zur Gewährleistung der Chancengleichheit und der Nichtdiskriminierung bei der Erfassung und Auswahl;
- c)
- Bestimmungen zur Gewährleistung der Einhaltung des maßgeblichen nationalen Rechts, des Unionsrechts und des Rechts des Aufnahmelands durch die Entsende- und die Aufnahmeorganisationen;
- d)
- Standards für die Partnerschaften zwischen Entsende- und Aufnahmeorganisationen und
- e)
- Bestimmungen über die Anerkennung der von den EU-Freiwilligen für humanitäre Hilfe erworbenen Fähigkeiten und Kompetenzen im Einklang mit den bestehenden maßgeblichen Unionsinitiativen.
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