Artikel 1 VO (EU) 2014/1398

Gegenstand

Mit dieser Verordnung werden Standards für Freiwilligen-Kandidaten und EU-Freiwillige für humanitäre Hilfe in Bezug auf die folgenden in Artikel 9 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 375/2014 aufgeführten Aspekte festgelegt:

a)
Kompetenzrahmen, der für die Erfassung, Auswahl und Vorbereitung von Freiwilligen als neue oder erfahrene Fachkräfte verwendet wird;
b)
Bestimmungen zur Gewährleistung der Chancengleichheit und der Nichtdiskriminierung bei der Erfassung und Auswahl;
c)
Bestimmungen zur Gewährleistung der Einhaltung des maßgeblichen nationalen Rechts, des Unionsrechts und des Rechts des Aufnahmelands durch die Entsende- und die Aufnahmeorganisationen;
d)
Standards für die Partnerschaften zwischen Entsende- und Aufnahmeorganisationen und
e)
Bestimmungen über die Anerkennung der von den EU-Freiwilligen für humanitäre Hilfe erworbenen Fähigkeiten und Kompetenzen im Einklang mit den bestehenden maßgeblichen Unionsinitiativen.

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