ANHANG IX VO (EU) 2014/180

Struktur und Inhalt des Jahresberichts gemäß Artikel 39

Die Struktur und der Inhalt des Berichts über das Vorjahr gestalten sich wie folgt:

1.
ALLGEMEINER KONTEXT IM VORJAHR

1.1.
Sozioökonomisches Umfeld.
1.2.
Lage und Entwicklung des Agrarsektors.

2.
PRAKTISCHE UND FINANZIELLE UMSETZUNG DER MAẞNAHMEN UND AKTIONEN

2.1.
Gesamtübersicht mit den Finanzdaten zur Förderung der örtlichen Erzeugung und zur besonderen Versorgungsregelung, einschließlich der ursprünglichen Mittelzuweisung für jede Maßnahme und Aktion, der tatsächlichen Ausgaben und gegebenenfalls aller gemäß Artikel 23 der Verordnung (EU) Nr. 228/2013 gewährten staatlichen Beihilfen.
2.2.
Umfassende Beschreibung der praktischen und finanziellen Umsetzung aller im Programm enthaltenen Maßnahmen und Aktionen, einschließlich der technischen Hilfe, mit Angaben zu Folgendem:

a)
für die besondere Versorgungsregelung: Daten und eine Analyse zur jährlichen Versorgungsbilanz der betreffenden Region;
b)
für die Förderung der örtlichen Erzeugung: Daten und eine Analyse zur praktischen und finanziellen Umsetzung aller im Programm aufgeführten Maßnahmen und Aktionen, einschließlich Angaben zur Anzahl der Begünstigten, zur Anzahl der Tiere, für die eine Zahlung gewährt wird, zur beihilfefähigen Fläche und/oder zur Anzahl der betroffenen Betriebe. Falls erforderlich sind die Daten durch eine Darstellung und eine Analyse des Sektors zu ergänzen, auf den sich die Maßnahme bezieht.

3.
LEISTUNGSBILANZ DES PROGRAMMS IM VORJAHR

3.1.
Fortschritte bei den Maßnahmen und Aktionen im Hinblick auf die spezifischen Ziele und Prioritäten des Programms sowie auf die in Artikel 2 der Verordnung (EU) Nr. 228/2013 genannten allgemeinen Ziele:

a)
Entwicklung und Analyse der nationalen Indikatoren zur Quantifizierung der spezifischen Programmziele sowie Beurteilung, inwieweit die spezifischen Ziele, die mit den einzelnen Maßnahmen des Programms verfolgt werden, erreicht wurden;
b)
für die besondere Versorgungsregelung: Informationen zur Weitergabe der gewährten Vergünstigung sowie Angaben zu den Maßnahmen und Kontrollen, mit denen die Weitergabe der Vergünstigung gemäß Artikel 6 der vorliegenden Verordnung sichergestellt wird;
c)
für die besondere Versorgungsregelung: Analyse der Verhältnismäßigkeit der Beihilfen gemessen an den durch den Transport zu den Regionen in äußerster Randlage entstehenden Mehrkosten sowie — im Falle von Erzeugnissen, die zur Verarbeitung oder zur Verwendung als landwirtschaftliche Betriebsmittel bestimmt sind — den Mehrkosten aufgrund der Insellage und der äußersten Randlage;
d)
jährliche Daten zu den gemeinsamen Leistungsindikatoren, auf die in Artikel 37 der Verordnung Bezug genommen wird, sowie deren Analyse, insbesondere im Hinblick auf die Verwirklichung der allgemeinen Ziele gemäß Artikel 2 der Verordnung (EU) Nr. 228/2013.

Das Hauptaugenmerk dieser Analysen muss auf der Preisüberwachung, der Entwicklung der lokalen Landwirtschaft und der Wettbewerbsposition örtlicher Erzeugnisse gegenüber Einfuhren aus Drittländern und Lieferungen aus der Union liegen.

3.2.
Schlussfolgerungen der Analysen dazu, inwieweit sich die zur Umsetzung der Maßnahmen verwendete Strategie als geeignet erwiesen hat und wie sie im Hinblick auf die Verwirklichung der Programmziele verbessert werden könnte.

4.
VERWALTUNG DES PROGRAMMS

4.1.
Zusammenfassende Darstellung aller größeren Probleme, die bei der Verwaltung und Umsetzung der Maßnahmen im betreffenden Jahr aufgetreten sind.
4.2.
Statistiken über die von den zuständigen Behörden durchgeführten Kontrollen und die gegebenenfalls verhängten Sanktionen. Zusätzliche Informationen, die für das Verständnis der übermittelten Daten nützlich sein könnten.

5.
ÄNDERUNGEN

Kurze Zusammenfassung jeglicher im betreffenden Jahr vorgelegten Änderungen an dem Programm sowie deren Begründung.

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