ANHANG VIII VO (EU) 2014/180
Leistungsindikatoren
- Ziel:
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Gewährleistung der Versorgung der Regionen in äußerster Randlage mit zum Verzehr oder zur Verarbeitung sowie als landwirtschaftliche Betriebsstoffe benötigten wesentlichen landwirtschaftlichen Erzeugnissen:
- Indikator 1:
- Deckungsniveau (in %) durch die besondere Versorgungsregelung gegenüber dem in der Bedarfsvorausschätzung angegebenen gesamten Versorgungsbedarf der Regionen in äußerster Randlage an bestimmten Erzeugnissen/Erzeugnisgruppen.
- Ziel:
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Sicherstellung eines fairen Preisniveaus für wesentliche Erzeugnisse, die für den menschlichen Verzehr oder zur Tierfütterung bestimmt sind:
- Indikator 2:
- Vergleich der Verbraucherpreise in den Regionen in äußerster Randlage für bestimmte unter die besondere Versorgungsregelung fallende Erzeugnisse/Erzeugnisgruppen mit Preisen ähnlicher Produkte in dem Mitgliedstaat, zu dem die betreffende Region gehört.
- Ziel:
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Förderung der örtlichen landwirtschaftlichen Erzeugung im Hinblick auf die Selbstversorgung der Regionen in äußerster Randlage und die Erhaltung bzw. Entwicklung exportorientierter Erzeugungen:
- Indikator 3:
- Deckung (in %) des örtlichen Bedarfs durch bestimmte wesentliche Erzeugnisse, die aus örtlicher Erzeugung stammen.
- Ziel:
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Aufrechterhaltung/Entwicklung der örtlichen landwirtschaftlichen Erzeugung:
- Indikator 4a:
- Entwicklung der landwirtschaftlichen Nutzfläche (LF) in den Regionen in äußerster Randlage und ihren Mitgliedstaaten.
- Indikator 4b:
- Entwicklung des Viehbestands in Großvieheinheiten (GVE) in den Regionen in äußerster Randlage und ihren Mitgliedstaaten.
- Indikator 4c:
- Entwicklung der Mengen bestimmter örtlich erzeugter Agrarprodukte in den Regionen in äußerster Randlage.
- Indikator 4d:
- Entwicklung der Mengen bestimmter Verarbeitungserzeugnisse, die in den Regionen in äußerster Randlage aus örtlich erzeugten Produkten hergestellt werden.
- Indikator 4e:
- Entwicklung der Beschäftigung in der Landwirtschaft in den Regionen in äußerster Randlage und ihren Mitgliedstaaten.
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