Artikel 14 VO (EU) 2014/181

Einzelstaatliche Verwaltungs- und Überwachungsvorschriften

Die zuständigen Behörden erlassen die notwendigen ergänzenden Vorschriften für die zeitnahe Verwaltung und Überwachung der besonderen Versorgungsregelung.

Sie teilen der Kommission auf Verlangen alle Maßnahmen mit, die sie gemäß Absatz 1 durchzuführen beabsichtigen.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.