ANHANG II VO (EU) 2014/215

Koeffizienten für die Berechnung der Beträge für die Unterstützung der Klimaschutzziele im Rahmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums gemäß Artikel 2

Artikel der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013(1) Priorität/Schwerpunktbereich Koeffizient
Artikel 5 Absatz 3 Buchstabe b Unterstützung der Risikovorsorge und des Risikomanagements in den landwirtschaftlichen Betrieben 40 %
Artikel 5 Absatz 4 Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der mit der Land- und Forstwirtschaft verbundenen Ökosysteme (alle Schwerpunktbereiche) 100 %
Artikel 5 Absatz 5 Förderung der Ressourceneffizienz und Unterstützung des Agrar-, Nahrungsmittel- und Forstsektors beim Übergang zu einer kohlenstoffarmen und klimaresistenten Wirtschaft (alle Schwerpunktbereiche) 100 %
Artikel 5 Absatz 6 Buchstabe b Förderung der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten 40 %

Fußnote(n):

(1)

Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 487).

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