ANHANG III VO (EU) 2014/215

Koeffizienten für die Berechnung der Beträge für die Unterstützung der Klimaschutzziele im Rahmen des Europäischen Meeres- und Fischereifonds gemäß Artikel 3

KAPITEL I Nachhaltige Entwicklung der Fischerei KAPITEL II Nachhaltige Entwicklung der Aquakultur KAPITEL III Nachhaltige Entwicklung von Fischwirtschaftsgebieten KAPITEL IV Maßnahmen im Bereich Vermarktung und Verarbeitung KAPITEL V Ausgleich für Mehrkosten für Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse in Gebieten in äußerster Randlage KAPITEL VI Begleitende Maßnahmen für die Gemeinsame Fischereipolitik in geteilter Mittelverwaltung KAPITEL VII Technische Hilfe auf Initiative von Mitgliedstaaten KAPITEL VIII In geteilter Mittelverwaltung finanzierte Maßnahmen zur integrierten Meerespolitik
Artikel der Verordnung (EU) Nr. 508/2014 Bezeichnung der Maßnahme Koeffizient
Artikel 26 Innovation (+ Artikel 44 Absatz 3 Binnenfischerei) 0 %*(1)
Artikel 27 Beratungsdienste (+ Artikel 44 Absatz 3 Binnenfischerei) 0 %
Artikel 28 Partnerschaften zwischen Wissenschaftlern und Fischern (+ Artikel 44 Absatz 3 Binnenfischerei) 0 %*
Artikel 29 Absätze 1 und 2 Förderung von Humankapital, der Schaffung von Arbeitsplätzen und des sozialen Dialogs — Schulung, Vernetzung, sozialer Dialog; Unterstützung für Ehe- und Lebenspartner (+ Artikel 44 Absatz 1 Buchstabe a Binnenfischerei) 0 %*
Artikel 29 Absatz 3 Förderung von Humankapital; der Schaffung von Arbeitsplätzen und des sozialen Dialogs — Praktikanten an Bord von Fischereifahrzeugen der kleinen Küstenfischerei/sozialer Dialog 0 %*
Artikel 30 Diversifizierung und neue Einkommensquellen (+ Artikel 44 Absatz 4 Binnenfischerei) 0 %*
Artikel 31 Unterstützung für Unternehmensgründungen junger Fischer (+ Artikel 44 Absatz 2 Binnenfischerei) 0 %
Artikel 32 Gesundheit und Sicherheit (+ Artikel 44 Absatz 1 Buchstabe b Binnenfischerei) 0 %
Artikel 33 Vorübergehende Einstellung der Fangtätigkeit 40 %
Artikel 34 Endgültige Einstellung der Fangtätigkeit 100 %
Artikel 35 Fonds auf Gegenseitigkeit für widrige Witterungsverhältnisse und Umweltvorfälle 40 %
Artikel 36 Unterstützung für die Systeme zur Zuteilung von Fangmöglichkeiten 40 %
Artikel 37 Unterstützung der Planung und der Durchführung von Bestandserhaltungsmaßnahmen und der regionalen Zusammenarbeit 0 %
Artikel 38 Begrenzung der Folgen des Fischfangs für die Meeresumwelt und Anpassung des Fischfangs im Interesse des Artenschutzes (+ Artikel 44 Absatz 1 Buchstabe c Binnenfischerei) 40 %
Artikel 39 Innovation im Zusammenhang mit der Erhaltung biologischer Meeresschätze (+ Artikel 44 Absatz 1 Buchstabe c Binnenfischerei) 40 %
Artikel 40 Absatz 1 Buchstabe a Schutz und Wiederherstellung von Meeresbiodiversität — Einsammeln von verloren gegangenem Fanggerät oder von Meeresmüll 0 %
Artikel 40 Absatz 1 Buchstaben b-g und i Schutz und Wiederherstellung von Meeresbiodiversität — Beitrag zu einer besseren Bewirtschaftung oder Erhaltung, Konstruktion, Aufstellung oder Modernisierung von stationären oder beweglichen Anlagen, Vorbereitungsarbeiten zu Schutz- und Bewirtschaftungsplänen für Natura-2000-Gebiete und besondere Schutzgebiete, Verwaltung, Wiederherstellung und Begleitung von geschützten Meeresgebieten einschließlich Natura-2000-Gebieten, Umweltbewusstsein, Beteiligung an anderen Aktionen zur Erhaltung und Stärkung der biologischen Vielfalt und Ökosystemleistungen (+ Artikel 44 Absatz 6 Fauna und Flora in Binnengewässern) 40 %
Artikel 40 Absatz 1 Buchstabe h Schutz und Wiederherstellung von Meeresbiodiversität — Regelungen für den Ausgleich von Schäden an Fängen, die von Säugetieren und Vögeln verursacht werden 0 %
Artikel 41 Absatz 1 Buchstaben a, b und c Energieeffizienz und Eindämmung des Klimawandels — Investitionen an Bord; Energieeffizienzüberprüfungen und -pläne; Studien über die Bewertung des Beitrags alternativer Antriebssysteme und Rumpfkonstruktionen (+ Artikel 44 Absatz 1 Buchstabe d Binnenfischerei) 100 %
Artikel 41 Absatz 2 Energieeffizienz und Eindämmung des Klimawandels — Austausch oder Modernisierung von Haupt- oder Hilfsmaschinen 100 %
Artikel 42 Mehrwert, Produktqualität und Nutzung unerwünschter Fänge (+ Artikel 44 Absatz 1 Buchstabe e Binnenfischerei) 0 %
Artikel 43 Absätze 1 und 3 Fischereihäfen, Anlandestellen, Auktionshallen und Schutzeinrichtungen — Investitionen zur Verbesserung der Infrastruktur von Fischereihäfen und Auktionshallen oder Anlandestellen und Schutzeinrichtungen; Bau von Schutzeinrichtungen zur Verbesserung der Sicherheit der Fischer (+ Artikel 44 Absatz 1 Buchstabe e Binnenfischerei) 40 %
Artikel 43 Absatz 2 Fischereihäfen, Anlandestellen, Auktionshallen und Schutzeinrichtungen — Investitionen zur Erleichterung der Erfüllung der Verpflichtung zur Anlandung sämtlicher Fänge 0 %
Artikel 47 Innovation 0 %*
Artikel 48 Absatz 1 Buchstaben a-d, f, g und h Produktive Investitionen in der Aquakultur 0 %*
Artikel 48 Absatz 1 Buchstaben e, i und j Produktive Investitionen in der Aquakultur — Ressourceneffizienz, Verringerung des Wasser- und Chemikalienverbrauchs, Kreislaufsysteme zur Minimierung des Wasserverbrauchs 0 %*
Artikel 48 Absatz 1 Buchstabe k Produktive Investitionen in der Aquakultur — Steigerung der Energieeffizienz, erneuerbare Energiequellen 40 %
Artikel 49 Betriebsführungs-, Vertretungs- und Beratungsdienste für Aquakulturunternehmen 0 %*
Artikel 50 Förderung von Humankapital und Vernetzung 0 %*
Artikel 51 Steigerung des Potenzials von Aquakulturanlagen 40 %
Artikel 52 Förderung neuer Aquakulturproduzenten, die nachhaltige Aquakultur praktizieren 0 %
Artikel 53 Umstellung auf Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfungen und ökologische/biologische Aquakultur 0 %*
Artikel 54 Aquakultur und Umweltleistungen 0 %*
Artikel 55 Gesundheitspolitische Maßnahmen 0 %
Artikel 56 Tiergesundheit und Tierschutz 0 %
Artikel 57 Versicherung von Aquakulturbeständen 40 %
Artikel 62 Absatz 1 Buchstabe a Vorbereitende Unterstützung 0 %
Artikel 63 Umsetzung von Strategien für die lokale Entwicklung (einschließlich laufender Kosten und Sensibilisierung) 40 %
Artikel 64 Kooperationsmaßnahmen 0 %*
Artikel 66 Produktions- und Vermarktungspläne 0 %*
Artikel 67 Lagerhaltungsbeihilfe 0 %
Artikel 68 Vermarktungsmaßnahmen 0 %*
Artikel 69 Verarbeitung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen 0 %*
Artikel 70 Ausgleichsregelung 0 %
Artikel 76 Überwachung und Durchsetzung 0 %
Artikel 77 Datenerhebung 0 %*
Artikel 78 Technische Hilfe auf Initiative von Mitgliedstaaten 0 %
Artikel 80 Absatz 1 Buchstabe a Integrierte Meeresüberwachung 0*%
Artikel 80 Absatz 1 Buchstabe b Förderung des Meeresumweltschutzes und nachhaltige Nutzung von Meeres- und Küstenressourcen 40 %
Artikel 80 Absatz 1 Buchstabe c Verbesserung der Kenntnisse über den Zustand der Meeresumwelt 40 %

Fußnote(n):

(1)

Im Einklang mit Artikel 3 Absatz 2 kann den mit * gekennzeichneten Maßnahmen eine Gewichtung von 40 % zugewiesen werden.

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