Artikel 18 EHAP (VO (EU) 2014/223)

Ex-post-Evaluierung

Die Kommission führt - mit Unterstützung durch externe Experten - auf eigene Initiative und in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten eine Ex-post-Evaluierung durch, um die Wirksamkeit und Effizienz des Fonds und die Nachhaltigkeit der erzielten Ergebnisse zu bewerten sowie den Mehrwert des Fonds zu ermitteln. Diese Ex-post-Evaluierung muss bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein.

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