Artikel 12 VO (EU) 2014/230
Europäischer Auswärtiger Dienst
Diese Verordnung wird im Einklang mit dem Beschluss 2010/427/EU, insbesondere Artikel 9, angewandt.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.