Artikel 18 VO (EU) 2014/240
Rolle der Kommission bei der Verbreitung der bewährten Verfahren
(1) Die Kommission richtet einen Kooperationsmechanismus — die Europäische Community of Practice für Partnerschaften — ein, der für alle ESI-Fonds gilt und interessierten Mitgliedstaaten, Verwaltungsbehörden und Organisationen offensteht, die die Partner auf EU-Ebene vertreten.
Die Europäische Community of Practice für Partnerschaften erleichtert den Erfahrungsaustausch, den Aufbau von Kapazitäten und die Verbreitung der entsprechenden Ergebnisse.
(2) Die Kommission stellt Beispiele für bewährte Verfahren für die Organisation der Partnerschaften bereit.
(3) Der Erfahrungsaustausch im Hinblick auf Ermittlung, Transfer und Verbreitung bewährter Verfahren und innovativer Ansätze bei der Durchführung von Programmen der interregionalen Zusammenarbeit und Maßnahmen nach Artikel 2 Absatz 3 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 1299/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates(1) beinhaltet auch Erfahrungen mit Partnerschaften in Koperationsprogrammen.
Fußnote(n):
- (1)
Verordnung (EU) Nr. 1299/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit besonderen Bestimmungen zur Unterstützung des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit” aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 259).
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