Artikel 5 VO (EU) 2014/258
Transparenz
Jeder Empfänger einer im Rahmen des Programms gewährten Finanzierung weist an herausgehobener Stelle, wie auf einer Website, in einer Veröffentlichung oder in einem Jahresbericht, darauf hin, dass er eine Finanzierung aus dem Haushalt der Union erhalten hat, und stellt eine Aufschlüsselung aus anderen Quellen erhaltener Finanzmittel zur Verfügung.
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