Anlage 1 VO (EU) 2014/260
DEFINITIONEN
Für diese Prüfmethode gelten folgende Definitionen:Formuliertes Sediment oder rekonstitutiertes, künstliches oder synthetisches Sediment: ein Gemisch aus Stoffen, mit denen die Bestandteile eines natürlichen Sediments nachgeahmt werden sollen.
Überstandswasser: das auf das Sediment im Prüfgefäß aufgebrachte Wasser.
Interstitialwasser oder Porenwasser: das Wasser in den Zwischenräumen zwischen Sediment- und Bodenpartikeln.
Gespiktes Sediment: Sediment, dem Prüfsubstanz hinzugefügt wurde.
Prüfsubstanz: jeder Stoff oder jedes Gemisch, der/das mit dieser Prüfmethode getestet wird.
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