Anlage 1 VO (EU) 2014/260

DEFINITIONEN

Für diese Prüfmethode gelten folgende Definitionen:

    Formuliertes Sediment oder rekonstitutiertes, künstliches oder synthetisches Sediment: ein Gemisch aus Stoffen, mit denen die Bestandteile eines natürlichen Sediments nachgeahmt werden sollen.

    Überstandswasser: das auf das Sediment im Prüfgefäß aufgebrachte Wasser.

    Interstitialwasser oder Porenwasser: das Wasser in den Zwischenräumen zwischen Sediment- und Bodenpartikeln.

    Gespiktes Sediment: Sediment, dem Prüfsubstanz hinzugefügt wurde.

    Prüfsubstanz: jeder Stoff oder jedes Gemisch, der/das mit dieser Prüfmethode getestet wird.

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