Anlage 4 VO (EU) 2014/260

Chemische Eigenschaften eines geeigneten Verdünnungswassers

Substanz Konzentration
Partikel < 20 mg/l
Gesamtgehalt an organischen Kohlenstoffen < 2 mg/l
Nichtionisiertes Ammonium < 1 μg/l
Härte in CaCO3 < 400 mg/l(*)
Restchlor < 10 μg/l
Gesamtgehalt an phosphororganischen Pestiziden < 50 ng/l
Gesamtgehalt an chlororganischen Pestiziden plus polychlorierten Biphenylen < 50 ng/l
Gesamtgehalt an organischem Chlor < 25 ng/l

Fußnote(n):

(*)

Wird jedoch ein Ionenaustausch zwischen den Härteionen und der Prüfsubstanz vermutet, ist Wasser geringerer Härte zu verwenden (und somit ist in diesem Fall das Elendt-Medium M4 zu vermeiden).

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