Artikel 4 VO (EU) 2014/282

Förderfähige Maßnahmen

Die Einzelziele des Programms werden durch die Maßnahmen im Einklang mit den in Anhang I aufgeführten thematischen Prioritäten verwirklicht und über die in Artikel 11 genannten jährlichen Arbeitsprogramme umgesetzt.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.