Artikel 4 VO (EU) 2014/282
Förderfähige Maßnahmen
Die Einzelziele des Programms werden durch die Maßnahmen im Einklang mit den in Anhang I aufgeführten thematischen Prioritäten verwirklicht und über die in Artikel 11 genannten jährlichen Arbeitsprogramme umgesetzt.
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