ANHANG II VO (EU) 2014/282
KRITERIEN FÜR DIE ERSTELLUNG DER JÄHRLICHEN ARBEITSPROGRAMME
Für die Laufzeit des Programms werden die jährlichen Arbeitsprogramme im Einklang mit folgenden Kriterien erstellt:- —
Relevanz der vorgeschlagenen Maßnahmen für die in den Artikeln 2 und 3 genannten Ziele und für die thematischen Prioritäten gemäß Anhang I sowie für die Gesundheitsstrategie der Union „Gemeinsam für Gesundheit” ;
- —
Unionsmehrwert der vorgeschlagenen Maßnahmen im Einklang mit den thematischen Prioritäten gemäß Anhang I;
- —
Relevanz der vorgeschlagenen Maßnahmen für die öffentliche Gesundheit im Hinblick auf die Gesundheitsförderung, die Prävention von Krankheiten und den Schutz der Unionsbürgerinnen und -bürger vor Gesundheitsgefahren sowie im Hinblick auf die Verbesserung der Leistung der Gesundheitssysteme;
- —
Relevanz der vorgeschlagenen Maßnahmen für die Unterstützung der Anwendung des Gesundheitsrechts der Union;
- —
Angemessenheit der geografischen Abdeckung der vorgeschlagenen Maßnahmen;
- —
Ausgewogenheit der Verteilung der Haushaltsmittel zwischen den einzelnen Zielen des Programms unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Vorteile für die Gesundheitsförderung;
- —
Angemessenheit der Abdeckung der thematischen Prioritäten gemäß Anhang I.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.