ANHANG II VO (EU) 2014/282

KRITERIEN FÜR DIE ERSTELLUNG DER JÄHRLICHEN ARBEITSPROGRAMME

Für die Laufzeit des Programms werden die jährlichen Arbeitsprogramme im Einklang mit folgenden Kriterien erstellt:

Relevanz der vorgeschlagenen Maßnahmen für die in den Artikeln 2 und 3 genannten Ziele und für die thematischen Prioritäten gemäß Anhang I sowie für die Gesundheitsstrategie der Union „Gemeinsam für Gesundheit” ;

Unionsmehrwert der vorgeschlagenen Maßnahmen im Einklang mit den thematischen Prioritäten gemäß Anhang I;

Relevanz der vorgeschlagenen Maßnahmen für die öffentliche Gesundheit im Hinblick auf die Gesundheitsförderung, die Prävention von Krankheiten und den Schutz der Unionsbürgerinnen und -bürger vor Gesundheitsgefahren sowie im Hinblick auf die Verbesserung der Leistung der Gesundheitssysteme;

Relevanz der vorgeschlagenen Maßnahmen für die Unterstützung der Anwendung des Gesundheitsrechts der Union;

Angemessenheit der geografischen Abdeckung der vorgeschlagenen Maßnahmen;

Ausgewogenheit der Verteilung der Haushaltsmittel zwischen den einzelnen Zielen des Programms unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Vorteile für die Gesundheitsförderung;

Angemessenheit der Abdeckung der thematischen Prioritäten gemäß Anhang I.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.