Artikel 10 VO (EU) 2014/3
Anforderungen an vordere und hintere Schutzvorrichtungen
Die Prüfverfahren und Leistungsanforderungen, die für die in Anhang II Teil B5 von Verordnung (EU) Nr. 168/2013 genannten vorderen und hinteren Schutzvorrichtungen gelten, sind gemäß Anhang VI dieser Verordnung durchzuführen und zu überprüfen.
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