Artikel 14 VO (EU) 2014/3
Anforderungen an die Sicht nach hinten
Die Prüfverfahren und Messungen, die für die in Anhang II Teil B9 von Verordnung (EU) Nr. 168/2013 genannte Sicht nach hinten gelten und mit denen die Übereinstimmung mit den einschlägigen Anforderungen in Bezug auf die Sicht nach hinten überprüft wird, sind gemäß Anhang X dieser Verordnung durchzuführen und zu überprüfen.
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