Artikel 13 VO (EU) 2014/3
Anforderungen an den Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen, einschließlich des automatischen Einschaltens der Beleuchtungseinrichtung
Die Prüfverfahren und Leistungsanforderungen, die für den in Anhang II Teil B8 und in Anhang VIII von Verordnung (EU) Nr. 168/2013 genannten Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen, einschließlich des automatischen Einschaltens der Beleuchtungseinrichtung gelten, sind gemäß Anhang IX dieser Verordnung durchzuführen und zu überprüfen.
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