Artikel 20 VO (EU) 2014/3
Anforderungen an das Geschwindigkeitsbegrenzungsschild und dessen Anbringungsstelle am Fahrzeug
Die Prüfverfahren und Leistungsanforderungen, die für das in Anhang II Teil B15 von Verordnung (EU) Nr. 168/2013 genannte Geschwindigkeitsbegrenzungsschild und dessen Anbringungsstelle an Fahrzeugen der Klasse L gelten, sind gemäß Anhang XVI dieser Verordnung durchzuführen und zu überprüfen.
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