Artikel 21 VO (EU) 2014/3

Anforderungen an den Insassenschutz einschließlich Innenausstattung und Fahrzeugtüren

Die Prüfverfahren und Leistungsanforderungen, die für den in Anhang II Teil B16 von Verordnung (EU) Nr. 168/2013 genannten Insassenschutz einschließlich Innenausstattung und Fahrzeugtüren gelten, sind gemäß Anhang XVII dieser Verordnung durchzuführen und zu überprüfen.

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