Artikel 21 VO (EU) 2014/3
Anforderungen an den Insassenschutz einschließlich Innenausstattung und Fahrzeugtüren
Die Prüfverfahren und Leistungsanforderungen, die für den in Anhang II Teil B16 von Verordnung (EU) Nr. 168/2013 genannten Insassenschutz einschließlich Innenausstattung und Fahrzeugtüren gelten, sind gemäß Anhang XVII dieser Verordnung durchzuführen und zu überprüfen.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.