Artikel 1 VO (EU) 2014/312

Gegenstand

Mit dieser Verordnung wird ein Netzkodex festgelegt, der Bilanzierungsregeln enthält und netzbezogene Regeln für Nominierungsverfahren, für Ausgleichsenergieentgelte, für Abrechnungsverfahren für das tägliche Ausgleichsenergieentgelt und für den netztechnischen Ausgleich zwischen den Netzen der Fernleitungsnetzbetreiber einschließt.

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