Artikel 4 VO (EU) 2014/375

Ziel

Ziel der EU-Freiwilligeninitiative für humanitäre Hilfe ist es, einen Beitrag zur Stärkung der Kapazitäten der Union zu leisten, bedarfsorientierte humanitäre Hilfe zu leisten, durch die Leben gerettet werden, menschliches Leid vermieden oder gelindert und die menschliche Würde gewahrt wird, sowie einen Beitrag zur Stärkung der Kapazitäten und der Widerstandsfähigkeit gefährdeter oder von Katastrophen bereits betroffener Bevölkerungsgruppen in Drittländern zu leisten, insbesondere durch Katastrophenbereitschaft, die Reduzierung des Katastrophenrisikos und die bessere Verknüpfung von Soforthilfe, Rehabilitation und Entwicklung. Dieses Ziel wird durch den Mehrwert der gemeinsamen Beiträge von EU-Freiwilligen für humanitäre Hilfe erreicht, die den Werten der Union und ihrer Solidarität mit Menschen in Not Ausdruck verleihen und europäischen Bürgersinn spürbar fördern.

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