Präambel VO (EU) 2014/380

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 215 Absatz 1,

gestützt auf den Beschluss 2010/638/GASP des Rates vom 25. Oktober 2010 über restriktive Maßnahmen gegen die Republik Guinea(1),

auf gemeinsamen Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und der Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)
Mit der Verordnung (EU) Nr. 1284/2009(2) des Rates wurden im Einklang mit dem Gemeinsamen Standpunkt 2009/788/GASP(3) des Rates (ersetzt durch den Beschluss 2010/638/GASP) bestimmte restriktive Maßnahmen gegenüber der Republik Guinea eingeführt. Zu diesen Maßnahmen zählten ein Verbot der Bereitstellung von technischer und finanzieller Hilfe und sonstigen mit militärischen Ausrüstungen verbundenen Dienstleistungen und das Embargo für Lieferung, Weitergabe oder Ausfuhr von zur internen Repression verwendbarer Ausrüstungen.
(2)
Am 14. April 2014 erließ der Rat den Beschluss 2014/213/GASP(4) zur Änderung des Beschlusses 2010/638/GASP und zur Aufhebung des Waffenembargos und des Embargos für zur internen Repression verwendbare Ausrüstung.
(3)
Einige Elemente der Aufhebung dieser Maßnahmen fallen in den Geltungsbereich des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, weshalb für ihre Umsetzung Rechtsvorschriften auf Ebene der Union erforderlich sind, insbesondere um eine einheitliche Anwendung durch die Wirtschaftsbeteiligten in allen Mitgliedstaaten zu gewährleisten.
(4)
Die Verordnung (EU) Nr. 1284/2009 sollte entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 280 vom 26.10.2010, S. 10.

(2)

Verordnung (EU) Nr. 1284/2009 des Rates vom 22. Dezember 2009 über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegenüber der Republik Guinea (ABl. L 346 vom 23.12.2009, S. 26).

(3)

Gemeinsamer Standpunkt 2009/788/GASP des Rates vom 27. Oktober 2009 über restriktive Maßnahmen gegen die Republik Guinea (ABl. L 281 vom 28.10.2009, S. 7).

(4)

Beschluss 2014/213/GASP vom 14. April 2014 zur Änderung des Beschlusses 2010/638/GASP des Rates über restriktive Maßnahmen gegen die Republik Guinea,siehe Seite 83 dieses Amtsblatts.

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