Artikel 4a VO (EU) 2014/412
Gültigkeit der Einfuhrlizenzen für den Kontingentszeitraum 2015
Abweichend von Artikel 22 der Verordnung (EG) Nr. 376/2008 beträgt die Gültigkeitsdauer der Einfuhrlizenzen 150 Tage ab dem ersten Tag des Teilzeitraums, für den sie erteilt wurden. Die Gültigkeitsdauer der Einfuhrlizenzen endet jedoch spätestens am 31. Dezember 2015.
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