Anlage 2 VO (EU) 2014/44

Mindestanforderungen zur Überwachung für On-Board-Diagnosesysteme der Stufen I und II

1.
Gegenstand

Folgende Mindestanforderungen an die Überwachung gelten für die OBD-Systeme, die die Anforderungen der Stufen I und II(1) im Hinblick auf die Schaltkreisdiagnostik erfüllen.

2.
Geltungsumfang und Anforderungen an die Überwachung

Falls eingebaut, werden die nachfolgend aufgeführten Sensoren und Aktoren auf Schaltkreisfehler überwacht, die dazu führen könnten, dass die Emissionen die in Anhang VI Teil B der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 festgelegten OBD-Schwellenwerte überschreiten würden und/oder zur Aktivierung einer Festwerteinstellung führen würden, die zu einer erheblichen Verringerung des Antriebsdrehmoments nach sich ziehen würden.

2.1.

Tabelle Anl 2-1

Übersicht über die im Rahmen der OBD-Stufen I und/oder II zu überwachenden Vorrichtungen (falls eingebaut)

Anmerkungen:

Sensor (Input an die Steuereinheiten)Aktoren (Output-Steuergeräte)
Nr. Vorrichtungs-Schaltkreise Schaltkreis-störungen Schaltkreisplausibilität Anmerkung Nr.
Ebene, siehe 2.3 Oberhalb des Arbeitsbereichs Unterhalb des Arbeitsbereichs Kontakt-unterbrechung Außerhalb des Wertbereichs Leistung/ Plausibilität Signal steckengeblieben Gerät betriebs-bereit/vorhanden
1 Interner Fehler des Steuermoduls (ECU/PCU) 3 I&II (2)
1 Gasstellungssensor 1&3 I&II I&II I&II (I&II) (I & II) (I&II) (3)
2 Luftdrucksensor 1 I&II I&II I&II II.
3 Sensor für die Nockenwellenstellung 3 (II) (II) (II) I&II (4)
4 Sensor für die Kurbelwellenstellung 3 I&II
5 Sensor für die Motorkühlmitteltemperatur 1 I&II I&II I&II (II) (II) (II) (5)
6 Sensor für den Winkel des Ausstoßregelventils 1 I&II I&II I&II (II) (II) (II) (5)
7 Sensor für die Abgasrückführung 1&3 II. II. II. (II) (II) (II) (5)
8 Sensor für Kraftstoffleitungsdruck 1 I&II I&II I&II (II) (II) (II) (5)
9 Sensor für Kraftstoffleitungstemperatur 1 I&II I&II I&II (II) (II) (II) (5)
10 Sensor für die Gangschalthebel-position (Potentiometer-Typ) 1 I&II I&II I&II (II) (II) (II) (5)
11 Sensor für die Gangschalthebelposition (Schalter-Typ) 3 (II) I&II
12 Sensor für die Ansauglufttemperatur 1 I&II I&II I&II (II) (II) (II) (5)
13 Klopfsensor (Nichtresonanztyp) 3 (II) I&II
14 Klopfsensor (Resonanztyp) 3 I&II
15 Sensor für den absoluten Krümmerdruck 1 I&II I&II I&II (II) (II) (II) (5)
16 Luftmassensensor 1 I&II I&II I&II (II) (II) (II) (5)
17 Sensor für die Motoröltemperatur 1 I&II I&II I&II (II) (II) (II) (5)
18 O2-Sensor-Signale (binär/linear) 1 I&II I&II I&II (II) (II) (II) (5)
19 Sensor für den Kraftstoffdruck (Hochdruck) 1 I&II I&II I&II (II) (II) (II) (5)
20 Sensor für die Kraftstoffspeicher-temperatur 1 I&II I&II I&II (II) (II) (II) (5)
21 Sensor für die Drosselklappenposition 1 I&II I&II I&II (I&II) (I & II) (I&II) (3)
22 Sensor für die Fahrzeug-geschwindigkeit 3 (II) I&II (6)
23 Sensor für die Raddreh-geschwindigkeit 3 (II) I&II (6)
1 Regenerationsventil des Kraftstoffverdunstungssystems 2 (II) I&II (II)
2 Auspuffregelventil-Aktor (motorbetrieben) 3 II. I&II
3 Steuerung der Abgasrückführung 3 II.
4 Kraftstoffeinspritzanlage 2 I&II (I&II) (7)
5 Leerlauf-Luftsteuerung 1 I & II. I&II I&II II. (I&II) (7)
6 Primäre Steuerschaltkreise der Zündspule 2 I&II (I&II) (7)
7 O2-Sensorheizung 1 I&II I&II I&II II. (I&II) (7)
8 Sekundärluft-Einblassystem 2 (II) I&II (II) (I&II) (7)
9 Aktor für Drosselklappen-steuerung 3 I&II (I&II) (7)

2.2. Ist ein Fahrzeug mit mehreren der in der Tabelle Anl 2-1 aufgeführten Vorrichtungen ausgerüstet, so sind diese separat auf Fehlfunktionen zu überwachen. Ist eine Fehlfunktion in der Tabelle Anl 2-1 mit „I” gekennzeichnet, ist die Überwachung in der OBD-Phase I obligatorisch, ist sie dagegen mit „II” gekennzeichnet, ist die Überwachung auf Fehlfunktionen auch in der OBD-Phase II obligatorisch.

2.3. Die Sensoren und Aktoren werden einer der unten aufgeführten Diagnostik-Ebenen zugeordnet, in der definiert wird, welcher Typ der diagnostischen Überwachung auszuführen ist:
2.3.1.
Ebene 1: Sensor/Aktor, bei denen mindestens zwei Stromdurchgangssymptome erkannt und gemeldet werden können (Kurzschluss nach Masse, Kurzschluss nach Batterie, Kontaktunterbrechung).
2.3.2.
Ebene 2: Sensor/Aktor, bei denen mindestens ein Stromdurchgangssymptom erkannt und gemeldet werden kann (Kurzschluss nach Masse, Kurzschluss nach Batterie, Kontaktunterbrechung).
2.3.3.
Ebene 3: Sensor/Aktor, bei denen mindestens ein Symptom erkannt, aber nicht separat gemeldet werden kann.

2.4. Bei der Überwachungsdiagnostik in Bezug auf den Stromdurchgang sowie auf die Schaltkreis-Plausibilität können zwei von drei Symptomen kombiniert werden, z. B. Signal oberhalb des Arbeitsbereichs oder Kontaktunterbrechung und Signal unterhalb des Arbeitsbereichs/ Signal oberhalb des Arbeitsbereichs und unterhalb des Arbeitsbereichs oder Kontaktunterbrechung /Signal außerhalb des Wertebereichs oder Schaltkreisleistung und Signal steckengeblieben

2.5.
Ausnahmen hinsichtlich der Fehlfunktionserfassung

In den nachfolgend aufgeführten Fällen können Ausnahmen hinsichtlich der Erfassung bestimmter Symptome der Schaltkreisüberwachung gewährt werden, wenn der Hersteller dem Technischen Dienst unter Zustimmung der Genehmigungsbehörde nachweisen kann, dass:
2.5.1.
eine aufgeführte Fehlfunktion nicht dazu führen wird, dass die Emissionen die in Anhang VI Teil B Verordnung (EU) Nr. 168/2013 festgelegten OBD-Schwellenwerte überschreiten werden, oder
2.5.2.
eine aufgeführte Fehlfunktion nicht zu einer erheblichen Verringerung des Drehmoments führen wird, oder
2.5.3.
die einzige durchführbare Überwachungsstrategie die funktionale Sicherheit oder Fahrtüchtigkeit des Fahrzeugs erheblich beeinträchtigen würde.

2.6.
Ausnameregelung hinsichtlich der OBD-Emissionsprüfungen (Typ VIII)

Auf Antrag des Herstellers und auf der Grundlage einer technisch plausiblen Begründung unter Zustimmung der Genehmigungsbehörde können bestimmte in der Tabelle Anl 2-1 aufgelisteten Überwachungsfunktionen von der Pflicht, die in Anhang V(A) der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 erwähnten OBD-Emissionsprüfungen des Typs VIII durchzuführen, befreit werden, wenn der Hersteller der Genehmigungsbehörde nachweisen kann, dass:
2.6.1.
die in das Fahrzeug eingebaute Fehlfunktionsanzeige beim Auftreten der in der Tabelle Anl 2-1 aufgelisteten Fehlfunktionen aktiviert wird;

2.6.1.1.
im Rahmen des gleichen Schlüsselzyklus aktiviert wird
2.6.1.2.
oder unmittelbar nach Ablauf einer begrenzten Verzögerungsspanne (höchstens 300 Sekunden) im Rahmen des gleichen Schlüsselzyklus aktiviert wird, oder

2.6.2.
dass die Überwachung bestimmter in der Tabelle Anl 2-1 aufgelisteter Fehlfunktionen physisch nicht möglich ist. Die umfassend technische Begründung, warum eine betreffende OBD-Überwachungsfunktion nicht ausgeführt werden kann, ist der Beschreibungsmappe hinzuzufügen.

Fußnote(n):

(1)

Bauteile der OBD-Stufe II vorbehaltlich der in Artikel 23 Absatz 4 erwähnten Studie.

(2)

Nur wenn eine aktivierte Festwerteinstellung zu einer erheblichen Verringerung des Antriebsdrehmoments führt bzw. wenn eine Drosselklappensteuerung eingebaut ist.

(3)

Wenn nur ein APS oder TPS eingebaut ist, ist die Überwachung der APS- oder TPS-Schaltkreisplausibilität nicht obligatorisch.

(4)

OBD-Stufe II: Ebene 1 und 3.

(5)

OBD-Stufe II: Zwei von drei der mit II markierten Fehlfunktionen der Schaltkreis-Plausibilität sind zusätzlich zur Überwachung in Bezug auf Schaltkreisstörungen zu überwachen.

(6)

nur wenn als ECU-/PCU-Input mit Bedeutung für die Leistung hinsichtlich der Umwelt und der funktionalen Sicherheit verwendet.

(7)

Ausnahme auf Antrag des Herstellers zulässig, Ebene 3, Aktorsignal nur ohne Symptomangabe.

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