ANLAGE VII VO (EU) 2014/44

Anforderungen hinsichtlich der elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV)

1.
Anforderungen

1.1.
„Fahrzeugtyp hinsichtlich der elektromagnetischen Verträglichkeit” bezeichnet eine Klasse von Fahrzeugen, die sich in wesentlichen Punkten wie den Auslegungsmerkmalen der elektronischen Bauteile, Zündkerzen und ihrer Verkabelung sowie der Art ihrer Befestigung und ihrem Ort im Fahrzeug nicht unterscheiden;
1.2.
Fahrzeuge der Klassen L1e, L2e, L3e, L4e, L5e, L6e und L7e müssen alle einschlägigen Anforderungen der UNECE-Regelung Nr. 10 erfüllen(1).

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 254 vom 20.9.2012, S. 1.

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