Artikel 19 VO (EU) 2014/447

Sektorale Monitoringausschüsse

1. Im Rahmen der indirekten Verwaltung durch IPA-II-Begünstigte setzt der betreffende IPA-II-Begünstigte spätestens sechs Monate nach Inkrafttreten der ersten Finanzierungsvereinbarung für den jeweiligen Politikbereich oder das jeweilige Programm einen sektoralen Monitoringausschuss ein. Gegebenenfalls können sektorale Monitoringausschüsse im Rahmen anderer Methoden des Haushaltsvollzugs auf Ad-hoc-Basis eingerichtet werden.

2. Jeder sektorale Monitoringausschuss überprüft die Wirksamkeit, Effizienz, Qualität, Kohärenz, Koordinierung und Ordnungsmäßigkeit der Durchführung der Maßnahmen im jeweiligen Politikbereich bzw. im Bereich des jeweiligen Programms sowie ihre Übereinstimmung mit den betreffenden Sektorstrategien. Er misst die Fortschritte bei der Erreichung der Ziele der Maßnahmen und der erwarteten Outputs, Ergebnisse und Wirkungen anhand von Indikatoren, die einen Vergleich mit der Ausgangssituation ermöglichen, sowie die Fortschritte bei der finanziellen Abwicklung. Der sektorale Monitoringausschuss erstattet dem IPA-Monitoringausschuss Bericht und kann zur Gewährleistung der Verwirklichung der Ziele der Maßnahmen und zur Steigerung der Effizienz, Wirksamkeit, Wirkung und Nachhaltigkeit der Hilfe Korrekturmaßnahmen vorschlagen.

3. Im sektoralen Monitoringausschuss sind die zuständigen nationalen Behörden und Einrichtungen, andere Akteure wie Partner aus dem Wirtschafts-, Sozial- und Umweltbereich sowie gegebenenfalls internationale Organisationen, einschließlich internationaler Finanzinstitutionen und Organisationen der Zivilgesellschaft, vertreten. Die Kommission nimmt an der Arbeit des Ausschusses teil. In den Sitzungen des sektoralen Monitoringausschusses wird der Vorsitz von einem hochrangigen Vertreter des IPA-II-Begünstigten geführt. Je nach Politikbereich oder Programm kann der Vorsitz in den Sitzungen des Ausschusses gemeinsam mit der Kommission geführt werden.

4. Jeder sektorale Monitoringausschuss gibt sich eine Geschäftsordnung.

5. Die sektoralen Monitoringausschüsse treten mindestens zweimal jährlich zusammen. Es können auch Ad-hoc-Sitzungen einberufen werden.

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