Artikel 106 VO (EU) 2014/468

Verfahren für die Aufnahme einer engen Zusammenarbeit

Die EZB beurteilt Ersuchen von nicht dem Euro-Währungsgebiet angehörenden Mitgliedstaaten um Aufnahme einer engen Zusammenarbeit im Einklang mit den im Beschluss EZB/2014/5(1) festgelegten Verfahren.

Fußnote(n):

(1)

Beschluss EZB/2014/5 vom 31. Januar 2014 über die enge Zusammenarbeit mit den nationalen zuständigen Behörden von teilnehmenden Mitgliedstaaten, deren Währung nicht der Euro ist (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht).

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