VO (EU) 2014/468
Verordnung (EU) Nr. 468/2014 der Europäischen Zentralbank vom 16. April 2014 zur Einrichtung eines Rahmenwerks für die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Zentralbank und den nationalen zuständigen Behörden und den nationalen benannten Behörden innerhalb des einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM-Rahmenverordnung) (EZB/2014/17)
Informationen
Ausfertigungsdatum16.01.2014
FundstelleAbl. 2014/L 141
Alle Normen
- TEIL IALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
- TEIL IIORGANISATION DES SSM
- TITEL 1ORGANISATION DES SSM
- KAPITEL 1Beaufsichtigung bedeutender beaufsichtigter Unternehmen
- KAPITEL 2Beaufsichtigung weniger bedeutender beaufsichtigter Unternehmen
- TITEL 2BEAUFSICHTIGUNG AUF KONSOLIDIERTER BASIS UND BETEILIGUNG DER EZB UND DER NCAS AN AUFSICHTSKOLLEGIEN
- TITEL 3VERFAHREN, DIE DAS NIEDERLASSUNGSRECHT UND DEN FREIEN DIENSTLEISTUNGSVERKEHR REGELN
- KAPITEL 1Verfahren, die das Niederlassungsrecht und den freien Dienstleistungsverkehr innerhalb des SSM regeln
- KAPITEL 2Verfahren, die das Niederlassungsrecht und den freien Dienstleistungsverkehr innerhalb des SSM in Bezug auf in nicht teilnehmenden Mitgliedstaaten niedergelassene Kreditinstitute regeln
- KAPITEL 3Verfahren, die das Niederlassungsrecht und den freien Dienstleistungsverkehr in Bezug auf nicht teilnehmende Mitgliedstaaten regeln
- TITEL 4ZUSÄTZLICHE BEAUFSICHTIGUNG VON FINANZKONGLOMERATEN
- TEIL IIIALLGEMEINE BESTIMMUNGEN FÜR DIE ARBEITSWEISE DES SSM
- TITEL 1GRUNDSÄTZE UND PFLICHTEN
- TITEL 2ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN FÜR EIN ORDNUNGSGEMÄßES VERFAHREN ZUM ERLASS VON AUFSICHTSBESCHLÜSSEN DER EZB
- KAPITEL 1EZB-Aufsichtsverfahren
- KAPITEL 2Aufsichtsbeschlüsse der EZB
- TITEL 3MELDUNG VON VERSTÖßEN
- TEIL IVBESTIMMUNG DES STATUS EINES BEAUFSICHTIGTEN UNTERNEHMENS ALS BEDEUTEND ODER WENIGER BEDEUTEND
- TITEL 1ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN BEZÜGLICH DER EINSTUFUNG ALS BEDEUTEND ODER WENIGER BEDEUTEND
- TITEL 2VERFAHREN FÜR DIE EINSTUFUNG BEAUFSICHTIGTER UNTERNEHMEN ALS BEDEUTENDE BEAUFSICHTIGTE UNTERNEHMEN
- KAPITEL 1Einstufung beaufsichtigter Unternehmen als bedeutend
- KAPITEL 2Beginn und Ende der direkten Beaufsichtigung durch die EZB
- KAPITEL 3Liste beaufsichtigter Unternehmen
- TITEL 3FESTSTELLUNG DER BEDEUTUNG AUF BASIS DER GRÖßE
- TITEL 4FESTSTELLUNG DER BEDEUTUNG AUF BASIS DER RELEVANZ FÜR DIE WIRTSCHAFT DER UNION ODER EINES TEILNEHMENDEN MITGLIEDSTAATS
- TITEL 5FESTSTELLUNG DER BEDEUTUNG AUF BASIS DER BEDEUTUNG DER GRENZÜBERSCHREITENDEN TÄTIGKEITEN
- TITEL 6FESTSTELLUNG DER BEDEUTUNG AUF BASIS EINES ANTRAGS AUF ÖFFENTLICHE FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG DURCH DEN ESM
- TITEL 7FESTSTELLUNG DER BEDEUTUNG AUF BASIS DES KRITERIUMS, DASS DAS BEAUFSICHTIGTE UNTERNEHMEN EINES DER DREI BEDEUTENDSTEN KREDITINSTITUTE IN EINEM TEILNEHMENDEN MITGLIEDSTAAT IST
- TITEL 8BESCHLUSS DER EZB, EIN WENIGER BEDEUTENDES BEAUFSICHTIGTES UNTERNEHMEN GEMÄß ARTIKEL 6 ABSATZ 5 BUCHSTABE B DER SSM-VERORDNUNG DIREKT ZU BEAUFSICHTIGEN
- TITEL 9BESONDERE UMSTÄNDE, DIE EINE EINSTUFUNG EINES BEAUFSICHTIGTEN UNTERNEHMENS ALS WENIGER BEDEUTEND RECHTFERTIGEN KÖNNEN, OBWOHL DIE KRITERIEN FÜR DIE EINSTUFUNG ALS BEDEUTEND ERFÜLLT SIND
- TEIL VGEMEINSAME VERFAHREN
- TITEL 1ZUSAMMENARBEIT BEI ANTRÄGEN AUF ZULASSUNG ZUR AUFNAHME DER TÄTIGKEIT EINES KREDITINSTITUTS
- TITEL 2ZUSAMMENARBEIT BEIM ENTZUG DER ZULASSUNG
- TITEL 3ZUSAMMENARBEIT IN BEZUG AUF DEN ERWERB QUALIFIZIERTER BETEILIGUNGEN
- TITEL 4BEKANNTGABE VON BESCHLÜSSEN ZU GEMEINSAMEN VERFAHREN
- TEIL VIVERFAHREN FÜR DIE BEAUFSICHTIGUNG BEDEUTENDER BEAUFSICHTIGTER UNTERNEHMEN
- TITEL 1BEAUFSICHTIGUNG BEDEUTENDER BEAUFSICHTIGTER UNTERNEHMEN UND UNTERSTÜTZUNG DURCH DIE NCAS
- TITEL 2EINHALTUNG DER ANFORDERUNGEN AN DIE FACHLICHE QUALIFIKATION UND DIE PERSÖNLICHE ZUVERLÄSSIGKEIT DER FÜR DIE GESCHÄFTSFÜHRUNG VON KREDITINSTITUTEN VERANTWORTLICHEN PERSONEN
- TITEL 3VON BEDEUTENDEN BEAUFSICHTIGTEN UNTERNEHMEN ANZUWENDENDE ANDERE VERFAHREN
- TEIL VIIVERFAHREN FÜR DIE BEAUFSICHTIGUNG WENIGER BEDEUTENDER BEAUFSICHTIGTER UNTERNEHMEN
- TITEL 1DER EZB VON DEN NCAS ZU ERSTATTENDE ANZEIGE ÜBER WESENTLICHE NCA-AUFSICHTSVERFAHREN UND WESENTLICHE AUFSICHTSBESCHLUSSENTWÜRFE DER NCAS
- TITEL 2DER EZB NACHTRÄGLICH VON DEN NCAS ERSTATTETE BERICHTE IN BEZUG AUF WENIGER BEDEUTENDE BEAUFSICHTIGTE UNTERNEHMEN
- TEIL VIIIZUSAMMENARBEIT ZWISCHEN DER EZB, DEN NCAs UND NDAs IM HINBLICK AUF MAKROPRUDENZIELLE AUFGABEN UND INSTRUMENTE
- TITEL 1DEFINITION DER MAKROPRUDENZIELLEN INSTRUMENTE
- TITEL 2VERFAHRENSVORSCHRIFTEN FÜR DIE ANWENDUNG MAKROPRUDENZIELLER INSTRUMENTE
- TEIL IXVERFAHREN FÜR DIE ENGE ZUSAMMENARBEIT
- TITEL 1ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE UND GEMEINSAME BESTIMMUNGEN
- TITEL 2ENGE ZUSAMMENARBEIT IN BEZUG AUF DIE TEILE III, IV, V, VIII, X UND XI
- TITEL 3ENGE ZUSAMMENARBEIT IN BEZUG AUF BEDEUTENDE BEAUFSICHTIGTE UNTERNEHMEN
- TITEL 4ENGE ZUSAMMENARBEIT IN BEZUG AUF WENIGER BEDEUTENDE BEAUFSICHTIGTE UNTERNEHMEN UND WENIGER BEDEUTENDE BEAUFSICHTIGTE GRUPPEN
- TITEL 5VERFAHREN IM FALLE EINER ABLEHNUNG EINES BESCHLUSSENTWURFS DURCH EINEN TEILNEHMENDEN MITGLIEDSTAAT IN ENGER ZUSAMMENARBEIT
- TEIL XVERWALTUNGSSANKTIONEN
- TITEL 1DEFINITIONEN UND BEZIEHUNG ZUR VERORDNUNG (EG) NR. 2532/98 DES RATES
- TITEL 2VERFAHRENSREGELN FÜR DIE VERHÄNGUNG VON VERWALTUNGSSANKTIONEN MIT AUSNAHME VON IN REGELMÄßIGEN ABSTÄNDEN ZU ZAHLENDEN STRAFGELDERN GEGEN BEAUFSICHTIGTE UNTERNEHMEN IN MITGLIEDSTAATEN DES EURO-WÄHRUNGSGEBIETS
- TITEL 3IN REGELMÄßIGEN ABSTÄNDEN ZU ZAHLENDE STRAFGELDER
- TITEL 4FRISTEN
- TITEL 5VERÖFFENTLICHUNG VON BESCHLÜSSEN UND INFORMATIONSAUSTAUSCH
- TITEL 6NACH ARTIKEL 18 ABSATZ 5 DER SSM-VERORDNUNG VORGESEHENE ZUSAMMENARBEIT ZWISCHEN DER EZB UND DEN NCAS IN MITGLIEDSTAATEN DES EURO-WÄHRUNGSGEBIETS
- TITEL 7STRAFTATEN
- TITEL 8SANKTIONSERLÖSE
- TEIL XIZUGANG ZU INFORMATIONEN, BERICHTERSTATTUNG, UNTERSUCHUNGEN UND VOR-ORT-PRÜFUNGEN
- TITEL 1ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE
- TITEL 2ZUSAMMENARBEIT IN BEZUG AUF INFORMATIONSERSUCHEN
- TITEL 3MELDEWESEN
- TITEL 4ZUSAMMENARBEIT IM HINBLICK AUF ALLGEMEINE UNTERSUCHUNGEN
- TITEL 5VOR-ORT-PRÜFUNGEN
- TEIL XIIÜBERGANGS- UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 143
Beschluss der EZB, eine Vor-Ort-Prüfung gemäß Artikel 12 der SSM-Verordnung durchzuführen