Artikel 133 VO (EU) 2014/468

Unterrichtung der EBA

Vorbehaltlich der in Artikel 27 der SSM-Verordnung genannten beruflichen Geheimhaltungspflichten unterrichtet die EZB die EBA über alle Verwaltungssanktionen im Sinne von Artikel 120, die gegen ein beaufsichtigtes Unternehmen in einem Mitgliedstaat des Euro-Währungsgebiets verhängt wurden, und auch über Beschwerden gegen diese Geldbußen und die diesbezüglichen Entscheidungen.

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