Artikel 136 VO (EU) 2014/468

Tatbestände, die möglicherweise eine Straftat darstellen

Hat die EZB bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben aus der SSM-Verordnung Grund zu der Annahme, dass möglicherweise eine Straftat begangen wurde, ersucht sie die betreffende NCA die Sache im Einklang mit dem nationalen Recht an die zuständigen Ermittlungsbehörden und gegebenenfalls die Strafverfolgungsbehörden zu verweisen.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.